Qualifikation
Unsere Gutachter verfügen über ein besonders großes Maß an Sachkunde und werden häufig als Gutachter für Gerichte und Behörden bestellt. Ein abgeschlossener Studiengang der Immobilienwirtschaft auf dem Spezialgebiet der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist Grundvoraussetzung zur Aufnahme der Tätigkeit.
Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet. Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen, kann das Gericht oder die Behörde die Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung delegieren.
Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen. Durch sich ständig ändernde Gesetze und Bestimmungen ist es für einen Gutachter unerlässlich, regelmäßig an Fortbildungen und Lehrgängen teilzunehmen. Hierauf achten wir in besonderem Maße.
Wir erstellen seit über 25 Jahren Gutachten und Verkehrswertgutachten für Privatleute, Behörden, Gerichte und Unternehmen.
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Referenzen
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