Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Nachstehend haben wir noch einmal die wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Immobilienbewertung ergeben können, kurz und verständlich zusammengefasst.

Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne unter der kostenlosen Rufnummer 0800-5890317 zur Verfügung.

Über uns als Immobiliengutachter

Das Sachverständigenbüro von den Busch wurde 1985 gegründet und wird bereits in der 2. Generation inhabergeführt betrieben. Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Diese europaweit anerkannte Personenzertifizierung ist heute eine der besten Kriterien zur Überprüfung der Kompetenz eines Immobiliensachverständigen.

Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erweitern und aktualisieren ihr Fachwissen kontinuierlich. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren, die öffentliche Bestellung ablösen wird.


Wertermittlung und Wertgutachten

Wir bewerten Immobilien jeder Art, unabhängig davon, wo sich die Immobilie befindet, oder um welche Art von Immobilie es sich handelt. In einem persönlichen Beratungsgespräch filtern wir zunächst gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Modell Ihres Gutachtens heraus. Unsere Immobiliengutachter informieren Sie darüber, welchen Umfang das Gutachten erfordert.

Hierbei gibt es große Unterschiede. Falls Sie eine unabhängige und maklerfreie Wertermittlung für den Verkauf einer Immobilie benötigen, bieten sich ein Marktwertgutachten oder Kurzgutachten an. Bei Erbschaft, Betreuung, Vormundschaft, Gerichtsstreitigkeiten, Scheidung oder Bewertungen im Zusammenhang mit den Finanzbehörden kann ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb erforderlich und sinnvoll sein.

Unsere Marktwertgutachten weisen einen breit gefächerten Umfang auf und erzielen eine hohe Akzeptanz insbesondere bei Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung.


Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Zunächst bieten wir Ihnen sehr zeitnah einen Ortstermin zur Wertermittlung Ihrer Immobilie an. Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten. Nach dem erfolgten Ortstermin benötigen wir für die Erstellung des Gutachtens ca. 7 bis 10 Werktage, abhängig von der Art und dem Umfang des Gutachtens.

Die Bearbeitungsdauer ist zum einen hauptsächlich abhängig von der Komplexität des einzelnen Auftrags und unserer Auslastung. Darüber hinaus sind wir darauf angewiesen, dass die Beteiligten vollständige aussagekräftigen Unterlagen über das Bewertungsobjekt zügig zur Verfügung stellen und sich bei der Absprache von Besichtigungsterminen kooperativ verhalten. Bei Erbschaftsangelegenheiten gibt es öfter das Problem, dass die Hinterbliebenen nicht über alle Informationen und Dokumente verfügen und manche Sachverhalte erst zeitraubend aufgeklärt werden müssen.

Bei Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens kann der Zeitraum für die Erstellung deutlich länger dauern. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass viele Anlagen und Auskünfte bei Ämtern und Behörden erforderlich sind.


Was kostet eine Wertermittlung?

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Der Preis für eine Immobilienbewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst kommt es darauf an um welche Art Immobilie es sich handelt. Ein weiteres Kriterium ist der Umfang des Gutachtens.

Manchmal kommt es darüber hinaus vor, dass zusätzlich Rechte und Belastungen wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht oder sonstige Rechte im Grundbuch eingetragen sind. In diesem Falle kommen weitere Kosten hinzu.

Wir nennen Ihnen gerne einen Festpreis für Ihr Immobiliengutachten. Bitte schildern Sie uns hierzu in einem persönlichen Gespräch kurz den Bewertungsanlass und einige Detailinformationen.


Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten sind im Bereich der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken die umfangreichsten und ausführlichsten Gutachten. In der Regel werden sie nur von Gerichten, Behörden und Ämtern gefordert. Sie müssen gerichtlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen sind in der Immobilien-Wertermittlungsverordnung ImmoWertV klar geregelt.

Verkehrswertgutachten müssen einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen. Zudem sind diverse Bescheinigungen und Negativatteste von Ämtern erforderlich. Daher haben Verkehrswertgutachten auch meistens einen Umfang von 60-90 Seiten inklusive Anlagen.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten ergeben können. Fordern Sie gerne ihr unverbindliches Angebot über eine Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie an.

Rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen zu einem Verkehrswertgutachten haben!


Marktwertgutachten / Kurzgutachten

Kurzgutachten oder Marktwertgutachten für eine Immobilie, sind eine preiswertere und meistens ausreichende Alternative zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten.

In einem Marktwertgutachten ist alles enthalten, was für eine fundierte Wertermittlung und Immobilienbewertung erforderlich ist. Der Umfang eines solchen Marktgutachtens beträgt in der Regel etwa 25-35 Seiten.

Diese Form der Wertermittlung für eine Immobilie durch einen zertifizierten Sachverständigen, bietet sich insbesondere in folgenden Fällen an:

        • Zuverlässige Ermittlung des Verkehrswertes bzw. Marktwertes einer Immobilie, die ggfls. verkauft werden soll.
        • Auszahlung von Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft. Für Ausgleichszahlungen innerhalb der Familie im Rahmen einer Schenkung oder Übertragung zu Lebzeiten.
        • Bestätigung eines Verkaufspreises gegenüber dem Betreuungs- oder Vormundschaftsgerichts für Personen, die unter gesetzlicher Betreuung oder Vormundschaft stehen.
        • Zur Vorlage bei einem Kreditinstitut im Rahmen einer Finanzierung, Umfinanzierung oder Anschlussfinanzierung.
        • Bewertung des eigenen Grundbesitzes, um den genauen Wert in Erfahrung zu bringen und auf dem neuesten Stand zu sein.
        • Zu hohe Bewertungen durch Finanzbehörden in Form eines Feststellungsbescheides.
        • Scheidungen und Trennungen im Rahmen einer gütlichen oder außergerichtlichen Einigung

Was beinhaltet das Marktwertgutachten?

        • Ausführlichen Ortstermin mit dem Gutachter
        • Prüfung der Objektunterlagen
        • Überprüfung auf Baumängel, Bauschäden und Feuchtigkeit
        • Ermittlung von Sanierungskosten
        • Überprüfung hinsichtlich Dämmung und Energierichtlinien
        • Prognose möglicher Sanierungs- und Modernisierungskosten
        • Ermittlung des genauen Verkehrswerts der Immobilie im Sach- oder Ertragswertverfahren bzw. Vergleichswertverfahren
        • Ausführliches Beratungsgespräch mit dem Immobiliengutachter
        • Schriftliche Erstellung eines aussagekräftigen Gutachtens mit Stempel
        • Nebenkosten für Porto, Versand, Anfahrt etc.

Rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen haben!


Steuerliche Immobilienbewertung bei Schenkung und Erbschaft

Eltern, die über Immobilienbesitz verfügen, haben häufig das Bedürfnis, schon zu Lebzeiten etwa ein Haus, in dem sie leben, einem Kind zu übereignen. Dies kann im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auch aus steuerlichen Gründen angezeigt sein oder wegen sonstiger Erwägungen.

Die Eltern möchten aber häufig den Rest ihres Lebens ein Wohnrecht in der Immobilie haben. Um dieses Recht abzusichern, bedarf es eines notariellen Vertrages. Fast jede zweite generationenübergreifende Erbschaft wird Immobilien enthalten, deren Wert allein sich bis 2024 auf 0,9 Billionen Euro summieren dürfte. Oftmals befinden sich vererbte Immobilien im Besitz einer Erbengemeinschaft. Nicht selten gibt es Uneinigkeit darüber, ob einer der Miterben die Immobilie übernimmt und andere Miterben auszahlt, oder ob die Immobilie durch Verkauf verwertet wird.

In beiden Fällen bietet sich die Erstellung einer unabhängigen Wertermittlung durch einen erfahrenen Sachverständigen an. So kann vermieden werden, dass es wegen unterschiedlicher Wertvorstellungen zu Streitigkeiten kommt.

Wie wird der Wert einer Immobilie im Erbfall ermittelt

Für Ausgleichszahlungen innerhalb der Familie, im Rahmen einer Schenkung oder Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten, gilt prinzipiell dasselbe. Zudem kommen aber sehr oft auch steuerliche Aspekte hinzu. Daher ist es gut den genauen Verkehrswert einer Immobilie zu kennen und durch ein Wertgutachten dokumentieren zu lassen. Wir beraten Sie gerne und umfassend bei der steuerlichen Bewertung von Transaktionen und Erbschaften im Immobilienbereich.

Wir überprüfen von den Finanzämtern festgestellte Werte. Oft können wir durch die Erstellung eines Wertgutachtens, den von den Finanzbehörden oftmals überschlägig und zu hoch geschätzten Verkehrswert einer Immobilie, nach unten korrigieren. In vielen Fällen konnten unsere Mandanten deutliche Einsparungen bei der Bemessung der Erbschaftssteuer erreichen.

Dies liegt sehr häufig daran, dass Finanzbehörden den Verkehrswert einer Immobilie im Falle einer Erbschaft „vom Schreibtisch aus“ bestimmen und daher die Besonderheiten des Einzelfalls nicht genügend berücksichtigen. Damit ist insbesondere der individuelle Zustand hinsichtlich Baumängel/Bauschäden gemeint.

Als Gutachter müssen wir immer einen Ortstermin durchführen und uns mit den tatsächlichen Gegebenheiten vertraut machen. Das Finanzamt bewertet sehr oft nur anhand von Richtwerten, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten wie Baumängel und Bauschäden zu kennen.

Rufen Sie uns hierzu gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen zu einer steuerlichen Immobilienbewertung oder Wertgutachten haben, oder stellen Sie unverbindlich eine Anfrage.


Hauskaufberatung / Immobiliencheck

Ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung anzuschaffen, ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – Ein Schritt, der das Leben langfristig beeinflussen wird! Sein Traumhaus zu finden, ist eine Sache. Den Wert und den Zustand der Immobilie dann richtig einzuschätzen, ist für einen Laien jedoch fast unmöglich.

Während der Verkäufer häufig die Hilfe eines Maklers in Anspruch nimmt, fehlt dem Käufer oft fachkundige Unterstützung. Diese Lücke können wir als kompetente Berater für den Käufer schließen. Hauskäufer sind in der Regel Laien, die nur ein Mal im Leben eine Immobilie kaufen. Da in den Kaufverträgen zwischen Privatpersonen die Mängelhaftung ausgeschlossen wird (gekauft wie gesehen), kann nur ein Fachmann das Risiko eines übersehenen Bauschadens verhindern. Hier geht es besonders um Feuchtigkeit, Risse in den Wänden, undichte Fenster und unfachmännisch ausgeführte Renovierungsarbeiten.

Für den Kaufinteressierten ist es wichtig zu wissen, wieviel Sanierungskosten auf ihn nach dem Kauf zukommen können, und ob er sich diese überhaupt leisten kann. So sichern Sie sich als Käufer gegen finanzielle Risiken ab.

Im Zuge der Bewertung einer Immobilie werden auch Rechte und Lasten im Grundbuch geprüft, bevor der Verkehrswert errechnet wird.

Hausbegehung mit Gutachter
Unser Immobiliencheck bzw. Hausinspektion ist eine Alternative zu den meist sehr umfangreichen und teuren Verkehrswertgutachten.

Ein Immobiliencheck oder Hausbegehung mit Gutachter ist beispielsweise dann interessant, wenn Sie als Käufer einer Immobilie vor dem Kaufvertragsabschluss sicher gehen wollen, dass der geforderte Kaufpreis nicht zu hoch ist. Natürlich wird auch überprüft, ob die Immobilie keine gravierenden Baumängel aufweist.

Das Ergebnis dieser Begehung, zusammen mit unseren Sachverständigen, kann wahlweise mündlich oder schriftlich erfolgen. Wir bieten diesen Service nahezu bundesweit und zum vorher vereinbarten Festpreis an.

Diese Beratung beim Hauskauf mit einem Immobiliengutachter ist eine sehr gute Option, um schnell und effizient eine Immobilie durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Durch den Wegfall zeintintensiver Recherchen und das Einholen von behördlichen Genehmigungen und Bescheinigungen, ist der Preis für diese Form der Begutachtung vergleichsweise günstig.

Zudem können wir Ihnen das Ergebnis der Begutachtung umgehend mitteilen. Nach (einer) Vorbesprechung des Auftrages und dem Umfang der Wertermittlung nennen wir Ihnen einen Festpreis für die Begehung.

Rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen zu einer Hauskaufberatung haben!


Anlässe einer Immobilienbewertung

Die häufigsten Gründe, warum man uns als Immobiliengutachter und Sachverständige für Immobilienbewertung beauftragt, haben wir nachstehend aufgelistet:

        • Ankauf oder Verkauf einer Immobilie
        • Marktwertermittlung
        • Gerichtliche Auseinandersetzungen
        • Kostenprognose für Beseitigung von Baumängeln und Bauschäden
        • Überprüfung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
        • Kontrolle und Festsetzen von Wohn- und Gewerbemieten
        • Bewertung kompletter Immobilienportfolios zu Beleihungszwecken oder Bilanzierung
        • Renditeprognosen für Investoren
        • Enteignung und Entschädigung
        • Feststellung von Vermögenswerten
        • Beleihung und Finanzierung von Immobilien oder Grundstücken
        • Zwangsversteigerungen
        • Bilanzierungsgutachten
        • Vermögensauseinandersetzungen
        • Versicherungsabschluss oder -änderung
        • Scheidungsauseinandersetzungen und Ermittlung von Zugewinn
        • Mietwertgutachten nach § 558 BGB

Selbstverständlich stehen wir Ihnen, aber auch bei hier nicht explizit genannten Themen, gerne beratend zur Verfügung.

Wichtige Begriffe der Immobilienbewertung verständlich erklärt, finden Sie übrigens in unserem Ratgeber Immobilienbewertung

Dateiupload

    Mit dem folgenden Formular können Sie ganz bequem Dateianhänge von Ihrer Festplatte hochladen. Die Übermittlung erfolgt über eine gesicherte Verbindung.

    Bitte drücken Sie auf den Upload Button und fügen Sie Dateien von Ihrer Festplatte hinzu. Sie können den Vorgang auch mehrfach wiederholen.

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    Restnutzungsdauer Quick-Check

    Bisher werden Immobilien in Deutschland meist mit lediglich 2% bzw. 2,5% über bis zu 50 Jahre abgeschrieben. Sollte Ihre vermietete Immobilie jedoch älter als 25 Jahre sein, bzw. ist nicht innerhalb dieser Zeit grundlegend kernsaniert worden, sind deutlich höhere Abschreibungssätze möglich.

    Mit Hilfe unseres Restnutzungsdauergutachens ermitteln wir die Höhe Ihrer Abschreibung. Meistens werden Abschreibungen von 4% bis zu 9% des Gebäudewertes bei älteren Gebäuden errechnet. Der Quick-Check ermittelt auf Grundlage der erforderlichen Eingaben eine überschlägige, tatsächliche (Rest-) Nutzungsdauer und vergleicht diese mit Ihrer typisierten (Rest-) Nutzungsdauer.

    Liegt die überschlägige, tatsächliche (Rest-)-Nutzungsdauer unterhalb der
    typisierten (Rest-)Nutzungsdauer, ist dies ein gutes Indiz dafür, dass mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu viel Steuern gezahlt werden und daher über die konkrete Beauftragung eines entsprechenden Restnutzungsdauergutachtens nachgedacht werden sollte.

    Die über ein kostenpflichtiges Gutachten tatsächlich ermittelte (Rest-) Nutzungsdauer liegt in der Regel innerhalb der in dem Quick-Check angegebenen Spanne. Der Quick-Check berechnet eine vereinfachte typisierte Restnutzungsdauer mit der Annahme:
    Baujahr = Datum des Kaufs.

    Diese vereinfachte typisierte Restnutzungsdauer wird dann mit dem QuickCheck-Ergebnis verglichen. Aus diesem Ergebnis wird die die Empfehlung bzw. Nichtempfehlung eines Gutachtens abgeleitet.

    Der Quick-Check dient nicht als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG und wird daher vom Finanzamt auch nicht als solcher anerkannt. Eine Anerkennung durch das Finanzamt kann nur durch Beauftragung und Vorlage eines entsprechendenGutachtens erreicht werden.

    ERMITTLUNGSMETHODIK

    Die über den Quick-Check ermittelte kürzere tatsächliche (Rest-) Nutzungsdauer wird auf Grundlage der getätigten Eingaben ermittelt. Dabei wird grundsätzlich die Methodik aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angewandt, die bei Immobilienbewertungen allgemein anerkannt ist.

    Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ermittelt sich dabei aus dem Differenzbetrag der standardabhängigen Gesamtnutzungsdauer des Objektes und dessen Alter. Instandhaltungen, Modernisierungen und/oder eine Kernsanierung können die tatsächliche Restnutzungsdauer erhöhen und müssen bei dem Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG berücksichtigt werden.

    Immobilienbewertung Wittlich

    Ihr kompetentes Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung aus Wittlich, besteht bereits seit 1985 und mittlerweile in der 2. Generation.

    Wir erstellen ohne lange Wartezeiten Verkehrswertgutachten, Marktwertgutachten und Sachverständigengutachten für Ihre Immobilie im Raum Wittlich. Dabei arbeiten wir in der Regel zum vorher vereinbarten Festpreis.

    Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Diese Personenzertifizierung hat nach vorherrschender Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung den gleichen Qualitätsstandard, wie die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen .

    Mehr erfahren

    Die Erfüllung Ihres Auftrages nach bestem Wissen und Gewissen -rein objektiv, unabhängig und neutral- hat bei uns oberste Priorität.

    Das richtige Ergebnis der Wertermittlung steht für uns immer im Vordergrund. Hierzu sind insbesondere regionale Marktkenntnisse des pulsierenden Immobilienmarktes in Wittlich unabdingbar.

    Immobilienbewertung Wittlich
    Kompetente Wertermittlung für Ihre Immobilie in Wittlich seit 1985

    Kosten für ein Immobiliengutachten

    Der Umfang und die daraus resultierenden Kosten einer durch uns erstellten Wertermittlung für Ihre Immobilie in Wittlich, ist in erster Linie abhängig von dem Zweck, den Sie als Auftraggeber des Gutachtens verfolgen.

    Wir beraten Sie gerne vorab über die Kosten für die Erstellung eines Immobiliengutachtens. Zunächst ermitteln mit Ihnen zusammen, den tatsächlich benötigten Umfang der Wertermittlung für Ihre Immobilie in Wittlich.

    Bitte benutzen Sie für einen Kostenvoranschlag unser Kontaktformular am Ende dieser Seite, oder rufen Sie uns unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an.


    Kurzgutachten Immobilie Wittlich / Marktwertgutachten Wittlich

    Kurzgutachten oder Marktwertgutachten für eine Immobilie in Wittlich, sind eine preiswertere, aber dennoch oftmals ausreichende Alternative zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten.

    In einem Marktwertgutachten sind alle Aspekte enthalten, die für eine fundierte Wertermittlung und Immobilienbewertung erforderlich sind.

    Eine Marktwertermittlung beinhaltet:

    • Ortstermin mit dem Gutachter
    • Prüfung und Sichtung der Objektunterlagen
    • Überprüfung der Immobilie auf Baumängel und Bauschäden
    • Überprüfung hinsichtlich Dämmung und Energierichtlinien
    • Prognose möglicher Sanierungs- und Modernisierungskosten
    • Ermittlung des Verkehrswerts/Marktwerts der Immobilie
    • Ausführliches Beratungsgespräch
    • Erstellung eines aussagekräftigen Gutachtens

    Verkehrswertgutachten Wittlich

    Verkehrswertgutachten sind im Bereich der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken, die umfangreichsten und ausführlichsten Gutachten. In der Regel werden sie daher auch nur von Gerichten, Behörden und Ämtern, oder bei gesetzlichen Betreuungen gefordert. Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb müssen daher gerichtlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen.

    Verkehrswertgutachten müssen einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen. Zudem sind zumeist Bescheinigungen und Negativatteste von Ämtern erforderlich. Diese Anforderungen sind in der so genannten ImmoWertV klar geregelt.

    Daher kommt eine Verkehrswertermittlung auch häufig auf einen Umfang von 60-80 Seiten. Entsprechend hoch, können auch die Kosten für ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten ausfallen.

    Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten ergeben können. Fordern Sie jetzt ihr unverbindliches Angebot über eine Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie in Wittlich an.

    Wertgutachten für Ihre Immobilie in Wittlich

    Hauskaufberatung in Wittlich

    Möchten Sie eine Immobilie in Wittlich erwerben und benötigen vor dem Kauf noch Sicherheit hinsichtlich des baulichen Zustands? Erscheint Ihnen als Kaufinteressent einer Immobilie in Wittlich der geforderte Kaufpreis zu hoch?

    Unsere Hauskaufberatung zusammen mit unserem Bausachverständigen, schützt Sie vor potentiellen Fehlkäufen!

    Eine Begehung mit einem erfahrenen Immobiliengutachter ist eine sehr gute Option, um schnell und effizient eine Immobilie in Wittlich überprüfen zu lassen.

    Hierin enthalten sind:

    • Ortsbegehung durch Sachverständigen
    • Prüfung und Sichtung der Objektunterlagen
    • Überprüfung der Immobilie auf Baumängel und Bauschäden
    • Überprüfung hinsichtlich Dämmung und Energierichtlinien
    • Prognose möglicher Sanierungs- und Modernisierungskosten
    • Schriftliches Gutachten (optional)
    • Mündliche Besprechung und erste Prognose im Anschluss an den Termin

    Ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung im Raum Wittlich anzuschaffen, ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – Ein Schritt, der das Leben langfristig beeinflussen wird!

    Sein Traumhaus in Wittlich zu finden, ist die eine Sache – Den Wert und den Zustand der Immobilie dann richtig einzuschätzen, ist für einen Laien jedoch nahezu unmöglich.

    Bitte benutzen Sie für einen Kostenvoranschlag unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an.


    So läuft unsere Zusammenarbeit im Falle einer Beauftragung als Immobiliengutachter in Wittlich ab

    Immobiliengutachter Wittlich Schritt 1

    Sie nehmen Kontakt zu uns auf, gerne über unser Kontaktformular. Alternativ rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an.

    Hausbewertung Wittlich Schritt 2

    In einem ersten Gespräch, können Sie gerne alle Fragen zu Ihrer speziellen Situation stellen. Im Anschluss an das Gespräch nennen wir Ihnen dann den Festpreis für die Bewertung Ihrer Immobilie.

    Verkehrswertgutachten Wittlich Schritt 3

    Es wird zeitnah ein Ortstermin mit dem Immobiliengutachter vereinbart und ein Sachverständiger aus der Region Wittlich führt die Besichtigung durch.

    Wertgutachten Immobilie Wittlich Schritt 4

    Innerhalb weniger Werktage erstellen wir ein fundiertes Wertgutachten (Marktwertgutachten) für Ihre Immobilie in Wittlich.


    Aktuelle Preistendenzen für Immobilien in Wittlich

    Gemäß den internen Auswertungen unserer Immobilienbewertungen und Wertermittlungen in Wittlich, konnten wir in diesem Jahr einen moderaten Preisrückgang gegenüber dem Vorjahr verzeichnen.

    Die Preise für Eigentumswohnungen in Wittlich sind um 8% gesunken. Die Preise für Einfamilienhäuser sind im Durchschnitt um 10% gesunken. Anlageimmobilien wie Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser verzeichnen den prozentual höchsten Rückgang mit durchschnittlich 9%.

    Datenbasis:
    Auswertung der von uns durchgeführten Verkehrswertgutachten und Marktwertgutachten in Wittlich für das laufende Jahr und Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres bei weitgehend vergleichbaren Objekten.

    Wertermittlung

    Immobiliengutachter
    Bundesweite Wertermittlung von Immobilien durch zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung

    Die kompetente Wertermittlung von Immobilien ist seit über 35 Jahren unser Kerngeschäft. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und erfahrene Immobiliengutachter.

    Wir sind bundesweit mit unseren eigenen Sachverständigen und Immobiliengutachtern tätig. Der Sachverständige, der letztendlich die Immobilienbewertung vornimmt, kommt also in der Regel aus Ihrer Region. Der Gutachter kennt somit genau die regionalen Gegebenheiten des Immobilienmarktes.

    Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-5890317 beraten wir Sie gerne zu allen Fragen der Immobilienbewertung.

    Sollten Sie einen bestimmten Standort suchen, benutzen Sie bitte das Suchformular auf der rechten Seite. Für Anfragen und Angebote zu einer Immobilienbewertung, können Sie auch gerne unser Kontaktformular  nutzen.

    Über uns als Immobiliengutachter

    Ein Immobiliengutachter bewertet Häuser und Grundstücke
    Der Immobiliengutachter nimmt alle wertbestimmenden Merkmale der Immobilie auf und erstellt ein aussagekräftiges Marktwertgutachten oder Verkehrswertgutachten

    Das Sachverständigenbüro von den Busch wurde bereits 1985 gegründet und wird bereits in der 2. Generation inhabergeführt betrieben.

    Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Diese europaweit anerkannte Personenzertifizierung ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung nach der DIN EN ISO/IEC 17024, müssen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern, aktualisieren und nachweisen.

    Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren, die öffentliche Bestellung und Vereidigung ablösen wird.

    Mehr erfahren

    Wertermittlung und Wertgutachten

    Wertermittlung von Immobilien durch zertifizierte Sachverständige
    Kompetente Immobilienbewertung zu den verschiedensten Anlässen seit 1985

    Wir bewerten Immobilien aller Art! In einem persönlichen Beratungsgespräch, filtern wir zunächst mit Ihnen zusammen heraus, welche Art von Gutachten Sie wirklich benötigen.

    Unsere Immobiliengutachter informieren Sie darüber, welchen Umfang das Gutachten haben soll oder muss. Hierbei gibt es große Unterschiede.

    Falls Sie eine unabhängige und maklerfreie Wertermittlung für den Verkauf einer Immobilie benötigen, bieten sich ein Marktwertgutachten an. Unsere Marktwertgutachten sind bereits sehr ausführlich und haben eine hohe Akzeptanz insbesondere bei Vormundschaft oder Betreuung.

    Bei Erbschaften, Betreuung, Vormundschaft, Gerichtsstreitigkeiten, Scheidungen oder Bewertungen im Zusammenhang mit den Finanzbehörden, kann hingegen ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb erforderlich oder sinnvoll sein.

    Die häufigsten Gründe, warum man uns als Immobiliengutachter und Sachverständige für Immobilienbewertung beauftragt, haben wir nachstehend aufgelistet:

    • Ankauf oder Verkauf einer Immobilie
    • Auszahlung von Miterben und Pflichtteilsansprüchen
    • Marktwertermittlung
    • Gerichtliche Auseinandersetzungen
    • Kostenprognose für Beseitigung von Baumängeln und Bauschäden
    • Überprüfung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
    • Kontrolle und Festsetzen von Wohn- und Gewerbemieten
    • Bewertung kompletter Immobilienportfolios zu Beleihungszwecken oder Bilanzierung
    • Renditeprognosen für Investoren
    • Enteignung und Entschädigung
    • Feststellung von Vermögenswerten
    • Beleihung und Finanzierung von Immobilien oder Grundstücken
    • Zwangsversteigerungen
    • Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
    • Bilanzierungsgutachten
    • Vermögensauseinandersetzungen
    • Versicherungsabschluss oder -änderung
    • Scheidungsauseinandersetzungen und Ermittlung von Zugewinn
    • Mietwertgutachten nach § 558 BGB

    Eine genauere Erläuterung zu den oben genannten Themen finden Sie auf unserer Seite „Wertgutachten

    Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

    Zunächst einmal können wir Ihnen in der Regel, sehr zeitnah einen Ortstermin zur Wertermittlung Ihrer Immobilie anbieten. Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten!

    Nach dem erfolgten Ortstermin benötigen wir für die Erstellung des Gutachtens -in Abhängigkeit von Art und Umfang des Gutachtens- zwischen 8 und 10 Werktagen.

    Bei Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens, kann der Zeitraum für die Erstellung, wesentlich länger dauern. Das hängt u.a. damit zusammen, dass viele Anlagen und Auskünfte bei Ämtern und Behörden erforderlich sind.

    Immobiliengutachter ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie
    Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie zur steuerlichen Bewertung bei Schenkung oder Erbschaft

    Was kostet eine Wertermittlung?

    Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Der Preis für eine Immobilienbewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Zunächst einmal kommt es darauf an um welche Art von Immobilie es sich handelt. Ein weiteres Kriterium ist welchen Umfang das Gutachten haben soll, das Sie benötigen. Manchmal kommt es auch vor, dass zusätzlich Rechte und Belastungen wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht oder sonstige Rechte im Grundbuch eingetragen sind. In diesem Falle kommen meistens weitere Kosten hinzu.

    Wir nennen Ihnen gerne einen Festpreis für unsere Immobiliengutachten. Bitte schildern Sie uns hierzu in einem persönlichen Gespräch den Bewertungsanlass und einige Detailinformationen zu der Immobilie, die bewertet werden soll.

    Unverbindliche Anfrage zur Bewertung einer Immobilie

    So läuft unsere Zusammenarbeit im Falle einer Beauftragung als Immobiliengutachter ab

    Immobiliengutachter Schritt 1

    Sie nehmen Kontakt zu uns auf, gerne über unser Kontaktformular. Alternativ rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an.

    Hausbewertung Schritt 2

    In einem ersten Gespräch, können Sie gerne alle Fragen zu Ihrer speziellen Situation stellen. Im Anschluss an das Gespräch nennen wir Ihnen dann einen Festpreis für die Bewertung Ihrer Immobilie.

    Verkehrswertgutachten Schritt 3

    Es wird zeitnah ein Ortstermin mit dem Immobiliengutachter vereinbart und ein Sachverständiger aus der Region führt die Besichtigung durch.

    Wertgutachten Immobilie Schritt 4

    Innerhalb weniger Werktage erstellen wir ein fundiertes Wertgutachten (Marktwertgutachten) oder Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie.

    Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 oder Kontaktformular ausfüllen.

    Unsere Partnserseiten:
    vdb-immobilien.de

    Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung

    Was macht eigentlich ein Immobiliengutachter?

    Ein Immobiliengutachter ist jemand, der die Werte von Immobilien professionell bewertet. Er erstellt Gutachten, in denen er die Lage, die Ausstattung, den Zustand und die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie beschreibt und bewertet.

    Diese Gutachten werden dann von Banken, Versicherungen, Gerichten oder Privatpersonen genutzt, um die Höhe von Krediten, Versicherungen oder Kaufpreisen festzulegen.

    Ein Immobiliengutachter muss über eine spezielle Ausbildung, Studium oder Zulassung verfügen, um seine Tätigkeit ausüben zu können.

    Das europaweit anerkannteste Ausbildungsmerkmal ist eine Zertifizierung des Gutachters nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Herr von den Busch verfügt über diese Zertifizierung.

    Marktwert:

    Der Marktwert einer Immobilie ist der geschätzte Betrag, zu dem eine Immobilie zwischen einem bereitwilligen Käufer und einem bereitwilligen Verkäufer im freien Wettbewerb auf dem offenen Markt verkauft werden könnte. Er wird durch Angebot und Nachfrage sowie andere wirtschaftliche Faktoren beeinflusst.

    Verkehrswert:

    Der Verkehrswert ist ein rechtlicher Begriff und entspricht dem Marktwert. Er wird oft in rechtlichen und steuerlichen Kontexten verwendet und dient als Grundlage für die Berechnung von Steuern und Abgaben.

    Sachwert:

    Der Sachwert ist der Wert einer Immobilie, der auf den Kosten für den Neubau oder die Wiederherstellung basiert. Er setzt sich aus dem Bodenwert und den Herstellungskosten der Gebäude zusammen.

    Ertragswert:

    Der Ertragswert basiert auf den zukünftigen Erträgen, die aus der Nutzung der Immobilie generiert werden können. Er wird vor allem bei vermieteten Objekten verwendet und berücksichtigt die erwarteten Mieteinnahmen sowie mögliche Ausgaben.

    Vergleichswertverfahren:

    Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode der Immobilienbewertung, bei der der Wert einer Immobilie durch den Vergleich mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten ermittelt wird. Dieses Verfahren wird häufig für Einfamilienhäuser angewendet.

    Ertragswertverfahren:

    Das Ertragswertverfahren basiert auf den zukünftigen Erträgen einer Immobilie. Es wird besonders bei Mietobjekten angewendet und berücksichtigt Mieteinnahmen, Betriebskosten, Erhaltungsaufwendungen und den Kapitalisierungszinssatz.

    Sachverständiger für Immobilienbewertung:

    Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung ist eine qualifizierte Person, die die Bewertung von Immobilien durchführt. Dieser Experte berücksichtigt verschiedene Faktoren und Methoden, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln.

    Bodenwert:

    Der Bodenwert ist der Anteil des Gesamtwerts einer Immobilie, der dem unbebauten Grundstück zugeschrieben wird. Er wird separat vom Sachwert betrachtet und basiert auf verschiedenen Faktoren wie Lage und Bodenqualität.

    Beleihungswert:

    Der Beleihungswert ist der Wert einer Immobilie, der von Banken verwendet wird, um die Höhe eines möglichen Kredits zu bestimmen. Er berücksichtigt neben dem Marktwert auch Sicherheitsabschläge.

    Indexmiete:

    Die Indexmiete ist eine Form der Mietanpassung, bei der sich die Miete an einen vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex koppelt. Diese Anpassung erfolgt in der Regel einmal im Jahr.

    Erbbaurecht:

    Das Erbbaurecht ist ein Begriff aus dem Immobilienrecht und bezeichnet das Recht, ein Grundstück zu nutzen, ohne es zu besitzen. Es ist in Deutschland im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt. Das Erbbaurecht ermöglicht es einer Person, die sogenannte Erbbauberechtigte, auf einem Grundstück, das einem anderen Eigentümer gehört (sog. Grundstückseigentümer), ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen.

    Hier sind die wichtigsten Punkte zum Erbbaurecht:

    1. Dauer des Erbbaurechts: Das Erbbaurecht wird in der Regel für einen längeren Zeitraum vereinbart, der im Erbbaurechtsvertrag festgelegt ist. Dieser Zeitraum kann bis zu 99 Jahre betragen und ist erneuerbar.

    2. Erbbauzins: Der Erbbauzins ist eine regelmäßige Zahlung, die der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks entrichtet. Die Höhe des Erbbauzinses wird ebenfalls im Erbbaurechtsvertrag festgelegt.

    3. Bauwerk und Eigentumsübertragung: Der Erbbauberechtigte hat das Recht, auf dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Bauwerk kann beispielsweise ein Wohnhaus, ein Geschäftsgebäude oder eine andere Immobilie sein. Der Erbbauberechtigte erwirbt das Eigentum am Bauwerk, nicht jedoch am Grundstück.

    4. Vererbbarkeit und Übertragbarkeit: Das Erbbaurecht kann vererbt oder übertragen werden. Bei Vererbung geht das Erbbaurecht auf die Erben über, während es bei Übertragung an einen neuen Erbbauberechtigten übergeht.

    5. Kündigung und Rückgabe des Grundstücks: Sowohl der Erbbauberechtigte als auch der Grundstückseigentümer haben das Recht, das Erbbaurecht zu kündigen. Bei Beendigung des Erbbaurechts geht das Bauwerk in der Regel in das Eigentum des Grundstückseigentümers über, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

    6. Finanzierungsmöglichkeiten: Das Erbbaurecht bietet eine Alternative zum direkten Grundstückserwerb. Es ermöglicht dem Erbbauberechtigten, eine Immobilie zu errichten und zu nutzen, ohne das gesamte Grundstück erwerben zu müssen. Dies kann die Finanzierung erleichtern.

    Das Erbbaurecht ist besonders in städtischen Gebieten mit knappem Bauland von Bedeutung, da es eine flexible Möglichkeit darstellt, Grundstücke effizient zu nutzen, ohne sie dauerhaft zu erwerben. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen des Erbbaurechtsvertrags sorgfältig zu prüfen und zu verstehen, bevor eine solche Vereinbarung eingegangen wird.

    Nießbrauchrecht:

    Das Nießbrauchrecht ist ein Begriff aus dem deutschen Sachenrecht und bezieht sich auf das Recht, eine Sache zu nutzen und aus ihr Nutzungen zu ziehen, ohne dabei Eigentümer dieser Sache zu sein. Der Nießbrauch kann auf verschiedenen Arten von Vermögenswerten, einschließlich Immobilien oder beweglichem Eigentum, bestehen.

    Hier sind die wichtigsten Punkte zum Nießbrauchrecht:

    1. Nutzungsrechte: Der Nießbrauchberechtigte hat das Recht, die Sache zu nutzen und daraus Nutzungen zu ziehen. Dies kann das Wohnen in einem Haus, die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen oder das Erhalten von Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien umfassen.

    2. Dauer des Nießbrauchs: Die Dauer des Nießbrauchs wird im Nießbrauchsvertrag oder im Testament festgelegt. Sie kann zeitlich begrenzt sein, beispielsweise auf Lebenszeit, oder auf einen bestimmten Ereignisfall, wie den Tod des Berechtigten, geknüpft sein.

    3. Übertragbarkeit: Das Nießbrauchrecht kann unter bestimmten Bedingungen übertragen werden. Wenn es im Testament geregelt ist, kann es auf Erben oder andere Begünstigte übergehen. Es kann auch durch Vereinbarung zwischen den Parteien übertragen werden.

    4. Nießbrauch an Immobilien: Im Falle eines Nießbrauchs an Immobilien behält sich der Berechtigte das Recht vor, in dem betreffenden Gebäude zu wohnen oder es zu vermieten. Dies bedeutet, dass der Eigentümer während der Dauer des Nießbrauchs bestimmte Rechte an der Nutzung der Immobilie abgibt.

    5. Verkauf der belasteten Sache: Der Eigentümer einer Sache mit Nießbrauch kann die Sache verkaufen, aber der Käufer muss den Nießbrauch respektieren, was bedeutet, dass der Nießbrauchberechtigte weiterhin seine Rechte an der Sache ausüben kann, wie im Nießbrauchsvertrag oder Testament festgelegt.

    6. Rechte und Pflichten: Der Nießbrauchberechtigte hat das Recht auf Nutzung, muss aber auch die normalen Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten der Sache tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

    Nießbrauchrechte werden oft in Testamentsform festgelegt, um beispielsweise dem überlebenden Ehepartner das Wohnrecht in der gemeinsamen Immobilie zu sichern, während das Eigentum an die Kinder übergeht. Es ist wichtig, dass die Bedingungen des Nießbrauchrechtsvertrags klar und eindeutig festgelegt sind, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

    Wohnrecht:

    Das Wohnrecht ist ein Recht, das einer Person das Recht gibt, in einer bestimmten Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer dieser Immobilie zu sein. Es ist ein persönliches Nutzungsrecht und kann auf verschiedene Arten entstehen.

    Hier sind die grundlegenden Aspekte des Wohnrechts:

    1. Entstehung des Wohnrechts: Ein Wohnrecht kann auf unterschiedliche Weise entstehen. Es kann durch Vereinbarung zwischen den Parteien, durch Testament oder durch gesetzliche Regelungen (z.B. Familienrecht) entstehen.

    2. Dauer des Wohnrechts: Die Dauer des Wohnrechts wird in der Regel im Vertrag oder Testament festgelegt. Es kann zeitlich begrenzt sein, beispielsweise auf Lebenszeit, oder auf einen bestimmten Ereignisfall wie den Tod des Berechtigten geknüpft sein.

    3. Art der Nutzung: Das Wohnrecht gewährt dem Berechtigten das Recht, die betreffende Immobilie zu bewohnen. Dies kann das Recht auf alleinige Nutzung oder auch auf gemeinsame Nutzung mit anderen Personen umfassen, je nach den Bedingungen des Wohnrechts.

    4. Übertragbarkeit: In der Regel ist ein persönliches Wohnrecht nicht übertragbar, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag oder Testament vorgesehen. Es kann jedoch vererbbar sein, sodass es nach dem Tod des Berechtigten auf einen Erben übergeht.

    5. Verkauf der belasteten Sache: Wenn die Immobilie, auf der das Wohnrecht besteht, verkauft wird, muss der neue Eigentümer das bestehende Wohnrecht respektieren. Das Wohnrecht bleibt also bestehen, auch wenn sich der Eigentümer ändert.

    6. Rechte und Pflichten: Der Inhaber des Wohnrechts hat das Recht, die Immobilie zu bewohnen, muss aber auch die normalen Unterhaltskosten der Sache tragen, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist. Der Eigentümer ist weiterhin für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich.

    7. Kündigung des Wohnrechts: In bestimmten Fällen kann das Wohnrecht gekündigt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder gesetzliche Gründe vorliegen.

    Das Wohnrecht ist oft eine rechtliche Möglichkeit, die Wohnsituation in familiären oder erbrechtlichen Kontexten zu regeln. Es bietet dem Berechtigten das Recht auf Wohnnutzung, ohne die volle Eigentümerschaft zu haben. Wie bei jedem Recht ist es wichtig, dass die Bedingungen des Wohnrechts klar und eindeutig im Vertrag oder Testament festgelegt sind.

    Was enthält ein Verkehrswertgutachten für Immobilien?

    Verkehrswertgutachten Ratgeber

    Ein Verkehrswertgutachten für Immobilien enthält in der Regel folgende Informationen:

    Angaben zur Immobilie: Adresse, Größe, Art, Alter, Ausstattung, etc.

    Beschreibung der Lage: Lagebeschreibung, Infrastruktur, Verkehrsanbindung, etc.

    Bewertung des Zustands: Beschreibung des allgemeinen Zustands, eventueller Renovierungsbedarf, etc.

    Angaben zum Wohnumfeld: Angaben zur Wohnqualität, zur Umgebung, zur Wohnlage, etc.

    Erläuterung der Bewertungsmethode: Angaben zur angewandten Bewertungsmethode, zur Auswahl der Vergleichsobjekte, etc.

    Angaben zum Verkehrswert: Angabe des Verkehrswerts und eventueller Abweichungen von diesem Wert

    Empfehlungen: Empfehlungen für eventuelle Maßnahmen, die zur Erhöhung des Verkehrswerts beitragen können

    Unterschrift und Stempel des Sachverständigen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Inhalte und die Tiefe der Analyse in jedem Gutachten unterschiedlich sein kann, je nachdem welche Anforderungen und welcher Zweck das Gutachten hat.

    Was bedeutet Sachwertverfahren bei der Wertermittlung einer Immobilie?

    Sachwertverfahren Immobilienbewertung

    Das Sachwertverfahren ist eine Methode der Immobilienbewertung, die sich auf die wirtschaftlichen und technischen Merkmale einer Immobilie konzentriert. Es geht darum, den tatsächlichen Wert einer Immobilie anhand ihrer Eigenschaften und Nutzbarkeit zu ermitteln.

    Im Sachwertverfahren wird der Verkehrswert einer Immobilie anhand der folgenden Faktoren bestimmt:

    Wiederbeschaffungswert: Dies ist der Kostenaufwand, der für den Neubau oder die Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Immobilie erforderlich ist.

    Nutzungswert: Dies ist der Wert, den die Immobilie durch ihre Nutzung hat Bodenwert: Dies ist der Wert des Grundstücks, auf dem die Immobilie steht, unabhängig von der darauf errichteten Immobilie.

    Alterungs- und Instandhaltungskosten: Dies sind die Kosten, die für die Erhaltung und Instandhaltung der Immobilie erforderlich sind.

    Das Sachwertverfahren ist vor allem für Gewerbeimmobilien und selbst genutzte Einf- und Zweiamilienhäuser geeignet, da es sich hierbei um objektbezogene Bewertungen handelt, und die Nutzbarkeit der Immobilie im Vordergrund steht.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Sachwertverfahren nicht in jedem Fall angewendet werden kann, und es in manchen Ländern Regelungen gibt, welche Methode für die Bewertung von Immobilien verwendet werden muss.

    Wie wird der Wert einer Eigentumswohnung ermittelt?

    Der Wert einer Eigentumswohnung wird in der Regel mithilfe des Vergleichswertverfahrens ermittelt. Dieses Verfahren basiert darauf, dass der Wert einer Immobilie anhand vergleichbarer, bereits verkaufter Immobilien in der gleichen Lage und mit ähnlichen Eigenschaften bestimmt wird.

    Sollten keine vergleichbaren Kauffälle vorliegen, kann man Eigentumswohnungen auch im Ertragswertverfahren bewerten.

    Im Einzelnen wird der Wert einer Eigentumswohnung wie folgt ermittelt:

    Auswahl vergleichbarer Wohnungen: Es werden vergleichbare Wohnungen in der gleichen Lage und mit ähnlichen Eigenschaften, wie z.B. Größe, Ausstattung, Alter, etc. ausgewählt.

    Erhebung der Verkaufspreise: Es werden die Verkaufspreise der ausgewählten Wohnungen erhoben und aufbereitet.

    Anwendung von Abzügen und Zuschlägen: Je nach den spezifischen Eigenschaften der zu bewertenden Wohnung können Abzüge oder Zuschläge auf die Verkaufspreise der Vergleichsobjekte vorgenommen werden.

    Ermittlung des Verkehrswerts: Anhand der erhobenen Verkaufspreise und der Abzüge/Zuschläge wird der Verkehrswert der zu bewertenden Wohnung ermittelt.

    Es ist zu beachten, dass die Ermittlung des Werts einer Eigentumswohnung auch von anderen Faktoren beeinflusst werden kann, wie z.B. dem allgemeinen Marktumfeld, den wirtschaftlichen Bedingungen, den gesetzlichen Regelungen und der Qualifikation des Sachverständigen.

    Was ist ein Bodenrichtwert?:

    Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Verkehrswert von Grundstücken in einer bestimmten Region, die sich in ähnlicher Lage, Größe und Art befinden. Er wird von den Gutachterausschüssen der einzelnen Bundesländer ermittelt und dient als Orientierungswert für die Bewertung von Grundstücken.

    Der Bodenrichtwert wird auf der Grundlage von Vergleichswerten von Grundstücken ermittelt, die in der gleichen Region verkauft wurden und ähnlichen Eigenschaften aufweisen. Es gibt verschiedene Bodenrichtwertkarten, die für unterschiedliche Regionen und Arten von Grundstücken erstellt werden, wie z.B. Wohnbaugrundstücke, Gewerbeflächen, Ackerland usw.

    Der Bodenrichtwert dient in erster Linie als Orientierungswert für die Bewertung von Grundstücken, und kann als Anhaltspunkt für die Festlegung des Kaufpreises von Grundstücken dienen. Er dient auch als Basis für die Berechnung von Grundsteuern und für die Ermittlung von Entschädigungen im Falle von Enteignungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Bodenrichtwert nur eine Orientierungshilfe ist und keine verbindliche Aussage über den tatsächlichen Wert eines Grundstücks darstellt.

    Was ist das Ertragswertverfahren?

    Das Ertragswertverfahren ist eine Methode der Immobilienbewertung, die sich auf die zukünftigen Ertragsaussichten einer Immobilie konzentriert. Es geht darum, den Wert einer Immobilie anhand der zukünftigen Erträge, die sie generieren wird, zu bestimmen.

    Im Ertragswertverfahren werden die zukünftigen Erträge einer Immobilie, wie z.B. Mieteinnahmen, prognostiziert und auf einen heutigen Wert abgezinst. Dazu wird die Kapitalisierungsrate (Kapitalisierungsfaktor), die auf der Erwartung zukünftiger Erträge und der geltenden Marktzinsen basiert, verwendet.

    Es gibt verschiedene Arten von Ertragswertverfahren, je nachdem welche Art von Ertrag betrachtet wird. Beispiele sind:

    Das Mietertragswertverfahren: Es wird verwendet, um den Wert von vermieteten Immobilien zu bestimmen. Es basiert auf den prognostizierten Mieteinnahmen und den geltenden Marktzinsen.

    Das Ertragswertverfahren für Gewerbeimmobilien: Es wird verwendet, um den Wert von Gewerbeimmobilien zu bestimmen. Es basiert auf den prognostizierten Erträgen aus der Nutzung der Immobilie und den geltenden Marktzinsen.

    Das Ertragswertverfahren für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen: Es wird verwendet, um den Wert von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzflächen zu bestimmen. Es basiert auf den prognostizierten Erträgen aus der Nutzung der Flächen und den geltenden Marktzinsen.

    Das Ertragswertverfahren ist vor allem für Gewerbeimmobilien, Renditeimmobilien und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen geeignet, da es sich hierbei um objektbezogene Bewertungen handelt und es die zukünftigen Erträge der Immobilie in den Vordergrund stellt.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Ertragswertverfahren nicht in jedem Fall angewendet werden kann und es in manchen Ländern Regelungen gibt, welche Methode für die Bewertung von Immobilien verwendet werden muss.

    Was sind Baumängel?

    Baumängel sind Mängel an Gebäuden oder anderen Bauwerken, die von der Bauausführung herrühren und die Funktionsfähigkeit, die Wohn- oder Nutzqualität, die Sicherheit oder den Wert beeinträchtigen. Baumängel können sowohl konstruktive Mängel als auch Mängel im Bereich der Ausstattung und des Materials sein.

    Beispiele für Baumängel:

      • Fehlerhafte Dämmung, die zu Wärmebrücken führt
      • Undichte Fenster und Türen, die zu Feuchtigkeitsschäden führen
      • Mängel im Dachstuhl, wie z.B. Undichtigkeiten oder Fehler in der Konstruktion
      • Mängel an der Elektroinstallation, wie z.B. fehlerhafte Verkabelung oder defekte Schalter
      • Mängel an der Haustechnik, wie z.B. undichte Wasserleitungen oder defekte Heizungsanlagen
      • Mängel im Bereich der Bauphysik, wie z.B. Schallschutzmängel oder Mängel bei der Luftdurchlässigkeit

    Es ist zu beachten, dass nicht alle Mängel als Baumängel gelten, sondern nur solche, die von der Bauausführung herrühren und die oben genannten Kriterien erfüllen. Verschleiß oder Abnutzung beispielsweise gehören nicht dazu.

    Dienstbarkeiten im Grundbuch:

    Dienstbarkeiten sind Rechte, die eine Person oder ein Unternehmen hat, ein Grundstück zu nutzen oder zu durchqueren, um bestimmte Zwecke zu erfüllen, ohne dass sie Eigentümer des Grundstücks sind. Diese Rechte können auf unterschiedliche Weise begründet sein, wie z.B. durch einen Vertrag, eine Erbfolge oder ein Gesetz. Einige Beispiele für Dienstbarkeiten, die auf ein Grundstück lasten können, sind:

    Durchgangsrecht: Ein Durchgangsrecht gibt einer Person oder einem Unternehmen das Recht, ein Grundstück zu durchqueren, um zu einem anderen Grundstück zu gelangen.

    Wasserrecht: Ein Wasserrecht gibt einer Person oder einem Unternehmen das Recht, Wasser von einem Grundstück zu entnehmen oder durch ein Grundstück zu leiten.

    Stromrecht: Ein Stromrecht gibt einer Person oder einem Unternehmen das Recht, eine Leitung auf oder unter einem Grundstück zu verlegen, um Strom zu transportieren.

    Rückbaupflicht: Eine Rückbaupflicht gibt einer Person oder einem Unternehmen die Verpflichtung, ein Grundstück nach einer bestimmten Zeit oder unter bestimmten Bedingungen zurückzubauen.

    Wegerecht: Das Wegerecht ist eine Art von Dienstbarkeit, die eine Person oder ein Unternehmen das Recht gibt, ein Grundstück zu durchqueren oder zu nutzen, um zu einem anderen Grundstück zu gelangen. Es kann entweder auf ein Grundstück lasten, das man selbst besitzt oder ein Wegerecht kann auf ein fremdes Grundstück bestehen.

    Das Wegerecht wird in das Grundbuch eingetragen, um es gegenüber Dritten, wie z.B. Käufern, leicht nachweisbar zu machen. Es wird durch eine Eintragung im Grundbuch erworben und ist damit ein dingliches Recht.

    Es kann auch durch einen Vertrag, wie z.B. einen Kaufvertrag oder eine Schenkungsurkunde, übertragen werden. Es gibt verschiedene Arten von Wegerechten, wie z.B. das Wohnungseigentümerwegerecht, das landwirtschaftliche Wegerecht oder das Wegerecht für öffentliche Zwecke.

    Jede Art von Wegerecht hat ihre eigenen Anforderungen und Einschränkungen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Wegerecht nur den Zugang und die Nutzung des Weges ermöglicht und kein Eigentum an dem Weg oder dem Grundstück begründet. Auch dass es eventuell von den Eigentümer des Grundstücks eingeschränkt werden kann, wenn es zu Beeinträchtigungen führt.

    Was ist die Bruttogeschossfläche (BGF) ?

    Die Bruttogeschossfläche (BGF) bezieht sich auf die Gesamtfläche eines Gebäudes oder einer Wohnung, inklusive aller Wände und Trennwände. Es umfasst sowohl die Wohnfläche als auch die Fläche für Treppen, Flure, Toiletten und andere nicht-wohnliche Bereiche.

    Die BGF wird in Quadratmetern (m²) gemessen und verwendet, um die Größe eines Gebäudes zu beschreiben. Die Bruttogeschossfläche ist eine wichtige Bezugsgröße um im Sachwertverfahren die Herstellungskosten zu ermitteln.

    Es gibt auch die Begriffe Nettogeschossfläche (NGF) und Nutzfläche die sich auf die tatsächlich nutzbare Fläche eines Gebäudes oder einer Wohnung beziehen, also die Wohnfläche ohne die nicht nutzbaren Bereiche wie Wände, Treppen, Flure usw.

    Was ist ein Erbbaurecht?

    Ein Erbbaurecht ist ein Recht, das eine Person oder ein Unternehmen hat, ein Grundstück für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen oder darauf zu bauen, ohne dass man Eigentümer des Grundstücks ist.

    Das Erbbaurecht wird von dem Eigentümer des Grundstücks, dem sogenannten Erbbaurechtsgeber, gewährt und kann für eine bestimmte Dauer oder auf unbestimmte Zeit bestehen. Üblich sind in Deutschland 99 Jahre Laufzeit.

    Was ist ein Nießbrauchrecht?

    Ein Nießbrauchrecht ist ein Recht, das eine Person hat, eine Sache, in der Regel ein Grundstück oder eine Immobilie zu nutzen, ohne dass man Eigentümer der Sache ist. Dieses Recht wird von dem Eigentümer der Sache, gewährt und kann entweder auf unbestimmte Zeit oder für eine bestimmte Dauer bestehen.

    Das Nießbrauchrecht kann entweder durch einen Vertrag, wie z.B. einen Kaufvertrag oder eine Schenkungsurkunde, erworben werden, oder es kann durch Erbfolge entstehen.

    Im Gegensatz zum Eigentum ermöglicht das Nießbrauchrecht jedoch nicht die Veräußerung oder Belastung der Sache, sondern nur das Nutzungsrecht.

    Ein Beispiel für ein Nießbrauchrecht ist, dass ein Elternteil ein Haus besitzt, aber das Recht hat, es für den Rest ihres Lebens zu nutzen, während das Eigentum an den Kinder übertragen wird.

    Was bedeutet Underrent bei Immobilien?

    Der Begriff „Underrent“ in Bezug auf Immobilien wird oft im Zusammenhang mit Mieten verwendet und bezieht sich auf die Situation, in der die aktuelle Miete für eine Immobilie unter dem Marktniveau liegt. Dies kann verschiedene Gründe haben, und die Auswirkungen können sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter relevant sein.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Auswirkungen von Underrent stark von den regionalen Marktbedingungen, gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter abhängen. Wenn die Miete unter dem Marktniveau liegt, kann dies eine Gelegenheit sein, die Mietbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

    Was bedeutet Overrent?

    Der Begriff „Overrent“ wird in Bezug auf Immobilien häufig verwendet, um darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Miete für eine Immobilie über dem Marktniveau liegt. Dies kann verschiedene Gründe haben und hat Auswirkungen auf sowohl Vermieter als auch Mieter.

    Was sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale?

    Hier sind einige Beispiele für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale:

    Lage und Umgebung: Nähe zu wichtigen Verkehrsanbindungen (Autobahnen, öffentliche Verkehrsmittel). Verfügbarkeit von Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und anderen Einrichtungen. Qualität der Nachbarschaft und soziales Umfeld.

    Topografie und Bodenbeschaffenheit: Geländeeigenschaften wie Hanglage oder Ebenheit. Bodenqualität und Bodenbeschaffenheit, die die Bebaubarkeit beeinflussen können.

    Aussicht und Umweltfaktoren: Aussicht auf Natur oder Stadtlandschaft.
    Umwelteinflüsse wie Lärm, Luftqualität oder andere Umweltfaktoren.

    Erschließung und Infrastruktur: Vorhandene Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas, Abwasser). Zugang zu Straßen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Verfügbarkeit von Internet und Kommunikationsinfrastruktur.

    Denkmalschutz oder Baubeschränkungen: Denkmalschutzstatus, der besondere Anforderungen an Renovierung oder Umbau stellt. Baurechtliche Beschränkungen oder Auflagen.

    Nutzungsmöglichkeiten und Bestimmungen: Baurechtliche Festsetzungen für Wohn-, Gewerbe- oder Industriezwecke. Entwicklungsmöglichkeiten und Bebauungspläne.

    Naturgefahren und Risiken: Gefährdung durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben oder Hangrutsch. Versicherungstechnische Aspekte in Bezug auf mögliche Naturkatastrophen.

    Historische oder kulturelle Bedeutung: Historische oder kulturelle Bedeutung des Grundstücks oder der umliegenden Gegend.

    Flächenwidmung und Baurecht: Festsetzungen durch das Baurecht und die Flächennutzungspläne. Möglichkeiten zur Entwicklung oder Umwidmung des Grundstücks.

    Erschließungskosten und Anschlüsse: Kosten für die Erschließung, insbesondere wenn das Grundstück bisher nicht erschlossen ist. Verfügbarkeit und Kosten für Anschlüsse an Versorgungsnetze.

    Die Berücksichtigung dieser besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale ist entscheidend, um eine präzise Immobilienbewertung vorzunehmen, oder fundierte Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Entwicklung von Immobilien zu treffen.

    Welchen Einfluss hat die Restnutzungsdauer einer Immobilie?

    Die Restnutzungsdauer einer Immobilie hat einen erheblichen Einfluss auf deren Wert, insbesondere wenn es um die Immobilienbewertung geht. Die Restnutzungsdauer bezieht sich auf den verbleibenden Zeitraum, während dem die Immobilie voraussichtlich genutzt werden kann, bevor wesentliche Renovierungen oder Modernisierungen erforderlich werden.

    Hier sind einige Aspekte, wie die Restnutzungsdauer die Immobilienbewertung beeinflussen kann:

    Wertminderung: Je kürzer die Restnutzungsdauer, desto stärker wirkt sich dies in der Regel negativ auf den Wert der Immobilie aus. Die Wertminderung beruht darauf, dass potenzielle Käufer oder Investoren davon ausgehen müssen, dass in naher Zukunft größere Investitionen in die Renovierung oder Sanierung erforderlich sind.

    Finanzierung und Beleihungswert: Die Restnutzungsdauer kann auch den Beleihungswert der Immobilie beeinflussen, der wichtig ist, wenn es um die Finanzierung durch Kredite geht. Kreditgeber berücksichtigen die Restnutzungsdauer bei der Festlegung von Konditionen und Darlehenshöhen.

    Wertsteigernde Maßnahmen: Auf der anderen Seite kann die gezielte Verbesserung oder Modernisierung einer Immobilie die Restnutzungsdauer verlängern und damit potenziell den Wert steigern. Renovierungen können dazu beitragen, den Wertverlust durch Alterung und Abnutzung zu kompensieren.

    Marktfähigkeit: Die Restnutzungsdauer beeinflusst die Marktfähigkeit einer Immobilie. Käufer bevorzugen oft Immobilien mit einer längeren Restnutzungsdauer, da sie weniger kurzfristige Investitionen in die Instandhaltung erwarten müssen.

    Risikobewertung: Immobilienbewertung beruht auch auf der Einschätzung von Risiken. Eine kurze Restnutzungsdauer kann als höheres Risiko interpretiert werden, was sich wiederum auf den ermittelten Wert auswirkt.

    Mietsituation: Bei vermieteten Objekten kann die Restnutzungsdauer auch die Einschätzung der Mietrendite beeinflussen. Investoren könnten zögern, in Immobilien mit kurzer Restnutzungsdauer zu investieren, wenn dies zu erheblichen Kosten für Renovierung oder Modernisierung führen würde.

    Gesetzliche Vorschriften: In einigen Ländern können gesetzliche Vorschriften und Bauvorschriften die Nutzungsdauer beeinflussen. Die Notwendigkeit, bestimmte Standards zu erfüllen, kann Auswirkungen auf den Wert haben.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Restnutzungsdauer nicht isoliert betrachtet wird. Sie wird in der Regel im Rahmen einer umfassenden Immobilienbewertung zusammen mit anderen Faktoren berücksichtigt, darunter Lage, Bauqualität, aktuelle Instandhaltung, Marktbedingungen und mehr. Ein erfahrener Immobiliensachverständiger berücksichtigt all diese Faktoren, um eine genaue und fundierte Bewertung vorzunehmen.

    Was bedeutet Herstellungskosten bei Immobilien?

    Die Herstellungskosten bei Immobilien sind die Gesamtkosten, die für den Bau oder die Errichtung eines Gebäudes anfallen. Diese Kosten umfassen alle Ausgaben, die notwendig sind, um das Gebäude in einem bestimmten Zustand fertigzustellen und für die beabsichtigte Nutzung bereitzustellen.

    Die Herstellungskosten sind ein wichtiger Faktor bei der Immobilienbewertung und können in verschiedenen Kontexten betrachtet werden, einschließlich Bauprojekten, Investitionen und Abschreibungen.

    Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Beleihungswert?

    Der Marktwert und der Beleihungswert sind zwei unterschiedliche Bewertungsbegriffe, die in der Immobilienbranche verwendet werden. Jeder dieser Werte hat spezifische Anwendungen und kann in verschiedenen Kontexten relevant sein.

    Marktwert: Der Marktwert ist der geschätzte Preis, den ein Käufer bereit ist zu zahlen und den ein Verkäufer bereit ist anzunehmen, wenn beide Parteien sachkundig, vernünftig und ohne Zwang handeln.
    Faktoren: Der Marktwert berücksichtigt Angebot und Nachfrage sowie die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen. Er wird durch Vergleichswerte, Einkommensbewertung oder Sachwertverfahren ermittelt.
    Zweck: Der Marktwert ist in erster Linie relevant für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Er repräsentiert den geschätzten aktuellen Marktpreis.

    Beleihungswert: Der Beleihungswert ist der geschätzte Wert einer Immobilie, der von Kreditinstituten für die Vergabe von Hypothekendarlehen verwendet wird. Er dient als Grundlage für die Bestimmung der Höhe des Darlehens, das auf der Immobilie gesichert werden kann.

    Was ist ein Bebauungsplan?

    Ein Bebauungsplan ist ein städtebauliches Instrument, das in vielen Ländern verwendet wird, um die geordnete städtebauliche Entwicklung von bestimmten Gebieten festzulegen. Der Bebauungsplan enthält detaillierte Vorschriften und Regelungen, die die Art der Nutzung, die Bebauung und die Gestaltung von Grundstücken innerhalb eines definierten Planungsgebiets regeln.


    Hier sind die wichtigsten Aspekte eines Bebauungsplans:

    Planungsrechtliche Grundlage: Der Bebauungsplan basiert auf planungsrechtlichen Vorschriften und kann auf unterschiedlichen Ebenen erstellt werden, von der Gemeinde- bis zur Landesebene, abhängig von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes.

    Festlegung von Nutzungszonen: Der Bebauungsplan teilt das Planungsgebiet in verschiedene Zonen ein, in denen unterschiedliche Arten von Nutzungen erlaubt sind. Dies kann Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Grün- oder Mischgebiete umfassen.

    Festsetzung von Bauflächen: Der Bebauungsplan legt fest, wo und in welcher Art gebaut werden darf. Er definiert Bauflächen und bestimmt, welche Art von Gebäuden (z.B. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten) an bestimmten Standorten zulässig sind.

    Bauweise und Gestaltung: Es werden Vorschriften zur Bauweise und Gestaltung von Gebäuden festgelegt, einschließlich Höhenbegrenzungen, Dachformen, Abstandsflächen, Fassadengestaltung und Farbgebung.

    Infrastruktur und Verkehrsanbindung: Der Bebauungsplan kann auch Regelungen für die notwendige Infrastruktur und Verkehrsanbindung enthalten, wie Straßen, Parkplätze, Grünflächen, Kindergärten, Schulen und andere öffentliche Einrichtungen.

    Naturschutz und Umweltbelange: Umwelt- und Naturschutzbelange werden oft in Bebauungsplänen berücksichtigt. Dies kann den Schutz von Grünflächen, Gewässern oder Biotopen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung umfassen.

    Öffentliche Beteiligung: Die Erstellung eines Bebauungsplans erfordert in der Regel eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Abstimmungen mit verschiedenen Interessengruppen, um eine breite Zustimmung zu gewährleisten.

    Gültigkeitsdauer: Bebauungspläne haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer und können in regelmäßigen Abständen überarbeitet oder erneuert werden, um sich an geänderte städtebauliche Anforderungen anzupassen.

    Bebauungspläne dienen dazu, die Entwicklung von Städten und Gemeinden zu steuern, die städtebauliche Qualität zu sichern, Konflikte zwischen verschiedenen Nutzungen zu minimieren und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des planerischen und rechtlichen Rahmens in der Stadt- und Regionalplanung.

    Was bedeutet Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts?

    Der „Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts“ bezieht sich auf eine steuerliche Regelung, bei der eine Person, die eine Immobilie erbt oder übertragen bekommt, nachweisen kann, dass der tatsächliche Marktwert der Immobilie niedriger ist als der vom Finanzamt geschätzte „gemeine Wert“. Der „gemeine Wert“ ist dabei der geschätzte durchschnittliche Marktwert einer Immobilie.

    In vielen Ländern, insbesondere bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer, wird die Steuer auf der Grundlage des Wertes von Vermögenswerten berechnet, die vererbt oder geschenkt werden. Das Finanzamt setzt dafür oft einen geschätzten Wert an, um die Steuer zu berechnen.

    In einigen Fällen könnte dieser geschätzte Wert jedoch als zu hoch angesehen werden, und die betroffene Person möchte einen Nachweis erbringen, dass der tatsächliche Marktwert niedriger ist.

    Was ist ein Flächennutzungsplan?

    Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein übergeordnetes Planungsinstrument, das auf kommunaler oder regionaler Ebene verwendet wird, um die langfristige städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets zu steuern.

    Im Gegensatz zum Bebauungsplan, der spezifische Vorgaben für einzelne Grundstücke enthält, ist der Flächennutzungsplan allgemeiner und legt die grundsätzliche Nutzung von größeren Flächen fest.

    Hier sind die wichtigsten Aspekte eines Flächennutzungsplans:

    Strategische Planung: Der Flächennutzungsplan ist ein strategisches Instrument, das die allgemeinen Entwicklungsziele einer Stadt oder Region festlegt. Er gibt einen Überblick über die vorgesehene künftige Nutzung des gesamten Gemeinde- oder Planungsgebiets.

    Langfristige Perspektive: Im Gegensatz zu Bebauungsplänen, die spezifische Regelungen für kurz- bis mittelfristige Entwicklungen vorsehen, betrachtet der Flächennutzungsplan einen längeren Zeithorizont, oft im Bereich von 10 bis 20 Jahren oder mehr. Der FNP teilt das Planungsgebiet in verschiedene Nutzungsgebiete ein, wie zum Beispiel Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete, Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen oder Verkehrsflächen.

    Festlegung von Entwicklungsschwerpunkten: Der FNP kann Entwicklungsschwerpunkte oder Entwicklungsachsen festlegen, die für die zukünftige städtebauliche Entwicklung von besonderer Bedeutung sind.

    Berücksichtigung von Umweltaspekten: Umweltaspekte, Naturschutzbelange und nachhaltige Entwicklung können im FNP berücksichtigt werden. Er legt beispielsweise Grünflächen, Wasserschutzgebiete oder andere ökologisch sensible Bereiche fest.

    Koordinierung von Infrastruktur: Der FNP kann die Planung von Verkehrsinfrastruktur, öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten und anderen infrastrukturellen Maßnahmen koordinieren.

    Partizipation und Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Erstellung eines Flächennutzungsplans erfordert oft eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Abstimmungen mit verschiedenen Interessengruppen, um eine breite Zustimmung zu gewährleisten.

    Verbindlichkeit für Bebauungspläne: Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbare bindende Wirkung für die Bürger, sondern dient als Leitplanke für die Erstellung von verbindlichen Bebauungsplänen. Diese Bebauungspläne müssen mit den Vorgaben des FNP in Einklang stehen. Der Flächennutzungsplan ist somit ein Instrument zur Steuerung und Lenkung der städtebaulichen Entwicklung auf übergeordneter Ebene. Er bildet die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen, die dann die konkreten Festlegungen für einzelne Grundstücke und Bauvorhaben enthalten.


    Wie macht sich ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht steuerlich bemerkbar

    Das Finanzamt erkennt einen reduzierten Verkehrswert der Immobilie an, wenn diese mit einem Wohnrecht oder Nießbrauchrecht belastet ist. Das macht sich für den Beschenkten in der Höhe der Schenkungssteuer bemerkbar.

    Im günstigsten Fall muss das Kind oder ein anderer Beschenkter keine Schenkungssteuer mehr bezahlen. Bitte befragen Sie hierzu im Einzelfall Ihren Steuerberater oder einen Fachanwalt für Erbrecht.

    Mehr erfahren Sie auch unter dem Menüpunkt Wertgutachten

    Was bedeutet Geschossflächenzahl?

    Die Geschossflächenzahl (auch GFZ oder GRZ, Geschossflächenzahl oder Grundflächenzahl genannt) ist ein städtebaulicher Kennwert, der in der Bauleitplanung verwendet wird, um die Bebauungsdichte auf einem Grundstück zu regeln. Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Sie ist somit ein wichtiger Faktor bei der Festlegung der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks.

    Die Geschossflächenzahl wird oft in Bauleitplänen, Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Vorschriften festgelegt.Die Geschossflächenzahl wird berechnet, indem die Summe der Geschossflächen aller Geschosse eines Gebäudes durch die Grundstücksfläche dividiert wird.

    Was bedeutet Grundflächenzahl?

    ​Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein städtebaulicher Kennwert, der in der Bauleitplanung verwendet wird, um die Bebauungsdichte auf einem Grundstück zu regeln. Anders als die Geschossflächenzahl (GFZ), die die Summe der Geschossflächen in Relation zur Grundstücksfläche setzt, bezieht sich die Grundflächenzahl auf die gesamte bebaute Fläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche.

    Die GRZ gibt also an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen.

    Impressum

    Angaben nach dem Teledienst-Gesetz (TDG) und dem Mediendienste Staatsvertrag (MDStV)

    Sachverständigenbüro von den Busch – gegründet 1985 –
    Inhaber: Astrid von den Busch

    Hauptsitz:
    Krefelder Straße 187, 47839 Krefeld

    Weitere Standorte:
    Köln-Frankfurt-Hamburg-München-Stuttgart-Berlin-Hannover-Bremen-Hamburg-Sylt-Dresden-Leipzig

    Hier finden Sie die komplette Standortübersicht

    Telefon: 0800-5890317
    E-Mail: pv@vdb-immobilien.de

    Gründungsjahr: 1985
    Ust.-IdNr.: DE47109854231
    Steuernummer Finanzamt Krefeld: 117/5048/1783

    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Ordnungsamt Stadt Krefeld
    Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld

    Anrufe für alle Standorte bitte ausschließlich über die kostenlose Rufnummer 0800-5890317

    Wertermittlung von Immobilien

    Die professionelle Bewertung und Wertermittlung von Immobilien ist seit über 35 Jahren unser Kerngeschäft. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung als zertifizierte Sachverständige und Immobiliengutachter.

    Standorte

    Immobilienbewertung

    Wir sind bundesweit mit unseren eigenen Sachverständigen und Immobiliengutachtern tätig. Der Sachverständige, der letztendlich die Immobilienbewertung vornimmt, kommt in der Regel aus Ihrer Region.

    Sollten Sie einen bestimmten Standort suchen, benutzen Sie bitte das Suchformular auf der rechten Seite.

    Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-5890317 beraten wir Sie gerne zu allen Fragen der Immobilienbewertung. Für Anfragen und Angebote können Sie auch gerne unser Kontaktformular am Ende dieser Seite nutzen.


    Über uns

    Das Sachverständigenbüro von den Busch wurde bereits 1985 gegründet und wird bereits in der 2. Generation inhabergeführt betrieben. Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024.

    Diese europaweit anerkannte Personenzertifizierung ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.

    Zertifizierte Sachverständige müssen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.

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    Wertermittlung von Immobilien


    Wertermittlung von Immmobilien

    Wir bewerten Immobilien aller Art. Egal wo sich die Immobilie befindet, und egal um was für eine Immobilie es sich handelt.

    Hierbei gibt es große Unterschiede. Falls Sie eine unabhängige und maklerfreie Wertermittlung für den Verkauf einer Immobilie benötigen, bieten sich ein Marktwertgutachten oder Kurzgutachten an.

    Wertermittlung und Wertgutachten für Immobilien

    In einem persönlichen Beratungsgespräch filtern wir zunächst mit Ihnen zusammen heraus, welche Art von Gutachten Sie benötigen und welchen Umfang das Gutachten haben soll oder muss.

    Bei Erbschaften, Betreuung, Vormundschaft, Scheidung, Gerichtsstreitigkeiten oder Grundsteuersachen, kann ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb erforderlich sein.

    Ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) wird allerdings nur selten benötigt. Unsere Marktwertgutachten sind bereits sehr ausführlich und haben eine hohe Akzeptanz bei Vormundschaft oder Betreuung.

    Mehr erfahren


    Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

    Zunächst einmal können wir Ihnen in der Regel sehr zeitnah einen Ortstermin zur Wertermittlung Ihrer Immobilie anbieten. Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten!

    Nach dem erfolgten Ortstermin benötigen wir für die Erstellung des Gutachtens -in Abhängigkeit von Art und Umfang des Gutachtens- zwischen 5 und 10 Werktagen.

    Bei Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens kann der Zeitraum für die Erstellung wesentlich länger dauern. Das hängt u.a. damit zusammen, dass viele Anlagen und Auskünfte bei Ämtern und Behörden erforderlich sind und durch den Immobiliengutachter eingeholt werden müssen.


    Was kostet eine Wertermittlung?

    Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Der Preis für eine Immobilienbewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal kommt es darauf an um welche Art von Immobilie es sich handelt.

    Ein weiteres Kriterium ist welchen Umfang das Gutachten haben soll, das Sie benötigen. Manchmal kommt es auch vor, dass zusätzlich Rechte und Belastungen wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht oder sonstige Rechte im Grundbuch eingetragen sind. In diesem Falle kommen weitere Kosten hinzu.

    Kosten für ein Wertgutachten durch einen zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Wir nennen Ihnen gerne einen Festpreis für unsere Immobiliengutachten. Bitte schildern Sie uns hierzu kurz den Bewertungsanlass und einige Detailinformationen zu der Immobilie, die durch uns bewertet werden soll.

    Sie benötigen weitere Informationen?

    Sie können gerne über unser Kontaktformular eine Anfrage stellen oder sich telefonisch kostenlos unter 0800-5890317 informieren.

    So läuft unsere Zusammenarbeit im Falle einer Beauftragung als Immobiliengutachter ab

    Immobiliengutachter Schritt 1

    Sie nehmen Kontakt zu uns auf, gerne über unser Kontaktformular. Alternativ rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an.

    Immobilienbewertung Schritt 2

    In einem ersten Gespräch, können Sie gerne alle Fragen zu Ihrer speziellen Situation stellen. Im Anschluss an das Gespräch nennen wir Ihnen dann den Festpreis für die Bewertung Ihrer Immobilie.

    Sachverständiger für Immobilienbewertung Schritt 3

    Es wird zeitnah ein Ortstermin mit dem Immobiliengutachter vereinbart und ein Sachverständiger aus der Region führt die Besichtigung durch.

    Wertermittlung Immobilie Schritt 4

    Innerhalb weniger Werktage erstellen wir ein fundiertes Wertgutachten (Marktwertgutachten) für Ihre Immobilie.