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Restnutzungsdauer Quick-Check
Bisher werden Immobilien in Deutschland meist mit lediglich 2% bzw. 2,5% über bis zu 50 Jahre abgeschrieben. Sollte Ihre vermietete Immobilie jedoch älter als 25 Jahre sein, bzw. ist nicht innerhalb dieser Zeit grundlegend kernsaniert worden, sind deutlich höhere Abschreibungssätze möglich.
Mit Hilfe unseres Restnutzungsdauergutachens ermitteln wir die Höhe Ihrer Abschreibung. Meistens werden Abschreibungen von 4% bis zu 9% des Gebäudewertes bei älteren Gebäuden errechnet. Der Quick-Check ermittelt auf Grundlage der erforderlichen Eingaben eine überschlägige, tatsächliche (Rest-) Nutzungsdauer und vergleicht diese mit Ihrer typisierten (Rest-) Nutzungsdauer.
Liegt die überschlägige, tatsächliche (Rest-)-Nutzungsdauer unterhalb der
typisierten (Rest-)Nutzungsdauer, ist dies ein gutes Indiz dafür, dass mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu viel Steuern gezahlt werden und daher über die konkrete Beauftragung eines entsprechenden Restnutzungsdauergutachtens nachgedacht werden sollte.
Die über ein kostenpflichtiges Gutachten tatsächlich ermittelte (Rest-) Nutzungsdauer liegt in der Regel innerhalb der in dem Quick-Check angegebenen Spanne. Der Quick-Check berechnet eine vereinfachte typisierte Restnutzungsdauer mit der Annahme:
Baujahr = Datum des Kaufs.
Diese vereinfachte typisierte Restnutzungsdauer wird dann mit dem QuickCheck-Ergebnis verglichen. Aus diesem Ergebnis wird die die Empfehlung bzw. Nichtempfehlung eines Gutachtens abgeleitet.
Der Quick-Check dient nicht als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG und wird daher vom Finanzamt auch nicht als solcher anerkannt. Eine Anerkennung durch das Finanzamt kann nur durch Beauftragung und Vorlage eines entsprechendenGutachtens erreicht werden.
ERMITTLUNGSMETHODIK
Die über den Quick-Check ermittelte kürzere tatsächliche (Rest-) Nutzungsdauer wird auf Grundlage der getätigten Eingaben ermittelt. Dabei wird grundsätzlich die Methodik aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angewandt, die bei Immobilienbewertungen allgemein anerkannt ist.
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ermittelt sich dabei aus dem Differenzbetrag der standardabhängigen Gesamtnutzungsdauer des Objektes und dessen Alter. Instandhaltungen, Modernisierungen und/oder eine Kernsanierung können die tatsächliche Restnutzungsdauer erhöhen und müssen bei dem Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG berücksichtigt werden.
Immobilienbewertung Wittlich
Ihr kompetentes Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung aus Wittlich, besteht bereits seit 1985 und mittlerweile in der 2. Generation.
Wir erstellen ohne lange Wartezeiten Verkehrswertgutachten, Marktwertgutachten und Sachverständigengutachten für Ihre Immobilie im Raum Wittlich. Dabei arbeiten wir in der Regel zum vorher vereinbarten Festpreis.
Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Diese Personenzertifizierung hat nach vorherrschender Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung den gleichen Qualitätsstandard, wie die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen .
Die Erfüllung Ihres Auftrages nach bestem Wissen und Gewissen -rein objektiv, unabhängig und neutral- hat bei uns oberste Priorität.
Das richtige Ergebnis der Wertermittlung steht für uns immer im Vordergrund. Hierzu sind insbesondere regionale Marktkenntnisse des pulsierenden Immobilienmarktes in Wittlich unabdingbar.
![Immobiliengutachter Wittlich Immobilienbewertung Wittlich](https://www.wertgutachten-immobilien.com/wp-content/uploads/2023/11/iStock-807298046-scaled.jpg)
Kosten für ein Immobiliengutachten
Der Umfang und die daraus resultierenden Kosten einer durch uns erstellten Wertermittlung für Ihre Immobilie in Wittlich, ist in erster Linie abhängig von dem Zweck, den Sie als Auftraggeber des Gutachtens verfolgen.
Wir beraten Sie gerne vorab über die Kosten für die Erstellung eines Immobiliengutachtens. Zunächst ermitteln mit Ihnen zusammen, den tatsächlich benötigten Umfang der Wertermittlung für Ihre Immobilie in Wittlich.
Bitte benutzen Sie für einen Kostenvoranschlag unser Kontaktformular am Ende dieser Seite, oder rufen Sie uns unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an.
Kurzgutachten Immobilie Wittlich / Marktwertgutachten Wittlich
Kurzgutachten oder Marktwertgutachten für eine Immobilie in Wittlich, sind eine preiswertere, aber dennoch oftmals ausreichende Alternative zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten.
In einem Marktwertgutachten sind alle Aspekte enthalten, die für eine fundierte Wertermittlung und Immobilienbewertung erforderlich sind.
Eine Marktwertermittlung beinhaltet:
Verkehrswertgutachten Wittlich
Verkehrswertgutachten sind im Bereich der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken, die umfangreichsten und ausführlichsten Gutachten. In der Regel werden sie daher auch nur von Gerichten, Behörden und Ämtern, oder bei gesetzlichen Betreuungen gefordert. Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb müssen daher gerichtlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen.
Verkehrswertgutachten müssen einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen. Zudem sind zumeist Bescheinigungen und Negativatteste von Ämtern erforderlich. Diese Anforderungen sind in der so genannten ImmoWertV klar geregelt.
Daher kommt eine Verkehrswertermittlung auch häufig auf einen Umfang von 60-80 Seiten. Entsprechend hoch, können auch die Kosten für ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten ausfallen.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten ergeben können. Fordern Sie jetzt ihr unverbindliches Angebot über eine Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie in Wittlich an.
Hauskaufberatung in Wittlich
Möchten Sie eine Immobilie in Wittlich erwerben und benötigen vor dem Kauf noch Sicherheit hinsichtlich des baulichen Zustands? Erscheint Ihnen als Kaufinteressent einer Immobilie in Wittlich der geforderte Kaufpreis zu hoch?
Unsere Hauskaufberatung zusammen mit unserem Bausachverständigen, schützt Sie vor potentiellen Fehlkäufen!
Eine Begehung mit einem erfahrenen Immobiliengutachter ist eine sehr gute Option, um schnell und effizient eine Immobilie in Wittlich überprüfen zu lassen.
Hierin enthalten sind:
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Schriftliches Gutachten (optional)
- Mündliche Besprechung und erste Prognose im Anschluss an den Termin
Ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung im Raum Wittlich anzuschaffen, ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – Ein Schritt, der das Leben langfristig beeinflussen wird!
Sein Traumhaus in Wittlich zu finden, ist die eine Sache – Den Wert und den Zustand der Immobilie dann richtig einzuschätzen, ist für einen Laien jedoch nahezu unmöglich.
Bitte benutzen Sie für einen Kostenvoranschlag unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an.
So läuft unsere Zusammenarbeit im Falle einer Beauftragung als Immobiliengutachter in Wittlich ab |
![]() Sie nehmen Kontakt zu uns auf, gerne über unser Kontaktformular. Alternativ rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an. |
In einem ersten Gespräch, können Sie gerne alle Fragen zu Ihrer speziellen Situation stellen. Im Anschluss an das Gespräch nennen wir Ihnen dann den Festpreis für die Bewertung Ihrer Immobilie. |
Es wird zeitnah ein Ortstermin mit dem Immobiliengutachter vereinbart und ein Sachverständiger aus der Region Wittlich führt die Besichtigung durch. |
Innerhalb weniger Werktage erstellen wir ein fundiertes Wertgutachten (Marktwertgutachten) für Ihre Immobilie in Wittlich. |
Aktuelle Preistendenzen für Immobilien in Wittlich
Gemäß den internen Auswertungen unserer Immobilienbewertungen und Wertermittlungen in Wittlich, konnten wir in diesem Jahr einen moderaten Preisrückgang gegenüber dem Vorjahr verzeichnen.
Die Preise für Eigentumswohnungen in Wittlich sind um 8% gesunken. Die Preise für Einfamilienhäuser sind im Durchschnitt um 10% gesunken. Anlageimmobilien wie Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser verzeichnen den prozentual höchsten Rückgang mit durchschnittlich 9%.
Datenbasis:
Auswertung der von uns durchgeführten Verkehrswertgutachten und Marktwertgutachten in Wittlich für das laufende Jahr und Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres bei weitgehend vergleichbaren Objekten.
Wertermittlung
![Immobilienbewertung Immobiliengutachter](https://www.wertgutachten-immobilien.com/wp-content/uploads/2023/06/Bild3-scaled.jpg)
Die kompetente Wertermittlung von Immobilien ist seit über 35 Jahren unser Kerngeschäft. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und erfahrene Immobiliengutachter.
Wir sind bundesweit mit unseren eigenen Sachverständigen und Immobiliengutachtern tätig. Der Sachverständige, der letztendlich die Immobilienbewertung vornimmt, kommt also in der Regel aus Ihrer Region. Der Gutachter kennt somit genau die regionalen Gegebenheiten des Immobilienmarktes.
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-5890317 beraten wir Sie gerne zu allen Fragen der Immobilienbewertung.
Sollten Sie einen bestimmten Standort suchen, benutzen Sie bitte das Suchformular auf der rechten Seite. Für Anfragen und Angebote zu einer Immobilienbewertung, können Sie auch gerne unser Kontaktformular nutzen.
Über uns als Immobiliengutachter
![Immobilienbewertung eines Einfamilienhauses Ein Immobiliengutachter bewertet Häuser und Grundstücke](https://www.wertgutachten-immobilien.com/wp-content/uploads/2023/11/iStock-1194074509-scaled.jpg)
Das Sachverständigenbüro von den Busch wurde bereits 1985 gegründet und wird bereits in der 2. Generation inhabergeführt betrieben.
Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Diese europaweit anerkannte Personenzertifizierung ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung nach der DIN EN ISO/IEC 17024, müssen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern, aktualisieren und nachweisen.
Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren, die öffentliche Bestellung und Vereidigung ablösen wird.
Wertermittlung und Wertgutachten
![Immobiliengutachter erstellt Sachverständigengutachten Wertermittlung von Immobilien durch zertifizierte Sachverständige](https://www.wertgutachten-immobilien.com/wp-content/uploads/2023/11/iStock-641712744-scaled.jpg)
Wir bewerten Immobilien aller Art! In einem persönlichen Beratungsgespräch, filtern wir zunächst mit Ihnen zusammen heraus, welche Art von Gutachten Sie wirklich benötigen.
Unsere Immobiliengutachter informieren Sie darüber, welchen Umfang das Gutachten haben soll oder muss. Hierbei gibt es große Unterschiede.
Falls Sie eine unabhängige und maklerfreie Wertermittlung für den Verkauf einer Immobilie benötigen, bieten sich ein Marktwertgutachten an. Unsere Marktwertgutachten sind bereits sehr ausführlich und haben eine hohe Akzeptanz insbesondere bei Vormundschaft oder Betreuung.
Bei Erbschaften, Betreuung, Vormundschaft, Gerichtsstreitigkeiten, Scheidungen oder Bewertungen im Zusammenhang mit den Finanzbehörden, kann hingegen ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb erforderlich oder sinnvoll sein.
Die häufigsten Gründe, warum man uns als Immobiliengutachter und Sachverständige für Immobilienbewertung beauftragt, haben wir nachstehend aufgelistet:
- Ankauf oder Verkauf einer Immobilie
- Auszahlung von Miterben und Pflichtteilsansprüchen
- Marktwertermittlung
- Gerichtliche Auseinandersetzungen
- Kostenprognose für Beseitigung von Baumängeln und Bauschäden
- Überprüfung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- Kontrolle und Festsetzen von Wohn- und Gewerbemieten
- Bewertung kompletter Immobilienportfolios zu Beleihungszwecken oder Bilanzierung
- Renditeprognosen für Investoren
- Enteignung und Entschädigung
- Feststellung von Vermögenswerten
- Beleihung und Finanzierung von Immobilien oder Grundstücken
- Zwangsversteigerungen
- Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
- Bilanzierungsgutachten
- Vermögensauseinandersetzungen
- Versicherungsabschluss oder -änderung
- Scheidungsauseinandersetzungen und Ermittlung von Zugewinn
- Mietwertgutachten nach § 558 BGB
Eine genauere Erläuterung zu den oben genannten Themen finden Sie auf unserer Seite „Wertgutachten“
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Zunächst einmal können wir Ihnen in der Regel, sehr zeitnah einen Ortstermin zur Wertermittlung Ihrer Immobilie anbieten. Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten!
Nach dem erfolgten Ortstermin benötigen wir für die Erstellung des Gutachtens -in Abhängigkeit von Art und Umfang des Gutachtens- zwischen 8 und 10 Werktagen.
Bei Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens, kann der Zeitraum für die Erstellung, wesentlich länger dauern. Das hängt u.a. damit zusammen, dass viele Anlagen und Auskünfte bei Ämtern und Behörden erforderlich sind.
![Wertgutachten für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Immobiliengutachter ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie](https://www.wertgutachten-immobilien.com/wp-content/uploads/2023/11/iStock-884038348-scaled.jpg)
Was kostet eine Wertermittlung?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Der Preis für eine Immobilienbewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zunächst einmal kommt es darauf an um welche Art von Immobilie es sich handelt. Ein weiteres Kriterium ist welchen Umfang das Gutachten haben soll, das Sie benötigen. Manchmal kommt es auch vor, dass zusätzlich Rechte und Belastungen wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht oder sonstige Rechte im Grundbuch eingetragen sind. In diesem Falle kommen meistens weitere Kosten hinzu.
Wir nennen Ihnen gerne einen Festpreis für unsere Immobiliengutachten. Bitte schildern Sie uns hierzu in einem persönlichen Gespräch den Bewertungsanlass und einige Detailinformationen zu der Immobilie, die bewertet werden soll.
Unverbindliche Anfrage zur Bewertung einer Immobilie
So läuft unsere Zusammenarbeit im Falle einer Beauftragung als Immobiliengutachter ab |
![]() Sie nehmen Kontakt zu uns auf, gerne über unser Kontaktformular. Alternativ rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an. |
In einem ersten Gespräch, können Sie gerne alle Fragen zu Ihrer speziellen Situation stellen. Im Anschluss an das Gespräch nennen wir Ihnen dann einen Festpreis für die Bewertung Ihrer Immobilie. |
Es wird zeitnah ein Ortstermin mit dem Immobiliengutachter vereinbart und ein Sachverständiger aus der Region führt die Besichtigung durch. |
Innerhalb weniger Werktage erstellen wir ein fundiertes Wertgutachten (Marktwertgutachten) oder Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. |
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 oder Kontaktformular ausfüllen.
Unsere Partnserseiten:
vdb-immobilien.de
Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung
Auf dieser Seite versuchen wir Ihnen einige wichtige Fragen zur Immobilienbewertung näher zu erläutern. Bei weitergehenden Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 0800-5890317 zur Verfügung.
Was macht eigentlich ein Immobiliengutachter?
Ein Immobiliengutachter ist jemand, der die Werte von Immobilien professionell bewertet. Er erstellt Gutachten, in denen er die Lage, die Ausstattung, den Zustand und die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie beschreibt und bewertet.
Diese Gutachten werden dann von Banken, Versicherungen, Gerichten oder Privatpersonen genutzt, um die Höhe von Krediten, Versicherungen oder Kaufpreisen festzulegen.
Ein Immobiliengutachter muss über eine spezielle Ausbildung, Studium oder Zulassung verfügen, um seine Tätigkeit ausüben zu können.
Das europaweit anerkannteste Ausbildungsmerkmal ist eine Zertifizierung des Gutachters nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Herr von den Busch verfügt über diese Zertifizierung.
Marktwert:
Der Marktwert einer Immobilie ist der geschätzte Betrag, zu dem eine Immobilie zwischen einem bereitwilligen Käufer und einem bereitwilligen Verkäufer im freien Wettbewerb auf dem offenen Markt verkauft werden könnte. Er wird durch Angebot und Nachfrage sowie andere wirtschaftliche Faktoren beeinflusst.
Verkehrswert:
Der Verkehrswert ist ein rechtlicher Begriff und entspricht dem Marktwert. Er wird oft in rechtlichen und steuerlichen Kontexten verwendet und dient als Grundlage für die Berechnung von Steuern und Abgaben.
Sachwert:
Der Sachwert ist der Wert einer Immobilie, der auf den Kosten für den Neubau oder die Wiederherstellung basiert. Er setzt sich aus dem Bodenwert und den Herstellungskosten der Gebäude zusammen.
Ertragswert:
Der Ertragswert basiert auf den zukünftigen Erträgen, die aus der Nutzung der Immobilie generiert werden können. Er wird vor allem bei vermieteten Objekten verwendet und berücksichtigt die erwarteten Mieteinnahmen sowie mögliche Ausgaben.
Vergleichswertverfahren:
Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode der Immobilienbewertung, bei der der Wert einer Immobilie durch den Vergleich mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten ermittelt wird. Dieses Verfahren wird häufig für Einfamilienhäuser angewendet.
Ertragswertverfahren:
Das Ertragswertverfahren basiert auf den zukünftigen Erträgen einer Immobilie. Es wird besonders bei Mietobjekten angewendet und berücksichtigt Mieteinnahmen, Betriebskosten, Erhaltungsaufwendungen und den Kapitalisierungszinssatz.
Sachverständiger für Immobilienbewertung:
Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung ist eine qualifizierte Person, die die Bewertung von Immobilien durchführt. Dieser Experte berücksichtigt verschiedene Faktoren und Methoden, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln.
Bodenwert:
Der Bodenwert ist der Anteil des Gesamtwerts einer Immobilie, der dem unbebauten Grundstück zugeschrieben wird. Er wird separat vom Sachwert betrachtet und basiert auf verschiedenen Faktoren wie Lage und Bodenqualität.
Beleihungswert:
Der Beleihungswert ist der Wert einer Immobilie, der von Banken verwendet wird, um die Höhe eines möglichen Kredits zu bestimmen. Er berücksichtigt neben dem Marktwert auch Sicherheitsabschläge.
Indexmiete:
Die Indexmiete ist eine Form der Mietanpassung, bei der sich die Miete an einen vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex koppelt. Diese Anpassung erfolgt in der Regel einmal im Jahr.
Erbbaurecht:
Impressum
Angaben nach dem Teledienst-Gesetz (TDG) und dem Mediendienste Staatsvertrag (MDStV)
Sachverständigenbüro von den Busch – gegründet 1985 –
Inhaber: Astrid von den Busch
Hauptsitz:
Krefelder Straße 187, 47839 Krefeld
Weitere Standorte:
Köln-Frankfurt-Hamburg-München-Stuttgart-Berlin-Hannover-Bremen-Hamburg-Sylt-Dresden-Leipzig
Hier finden Sie die komplette Standortübersicht
Telefon: 0800-5890317
E-Mail: pv@vdb-immobilien.de
Gründungsjahr: 1985
Ust.-IdNr.: DE47109854231
Steuernummer Finanzamt Krefeld: 117/5048/1783
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Ordnungsamt Stadt Krefeld
Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld
Anrufe für alle Standorte bitte ausschließlich über die kostenlose Rufnummer 0800-5890317
Wertermittlung von Immobilien
Die professionelle Bewertung und Wertermittlung von Immobilien ist seit über 35 Jahren unser Kerngeschäft. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung als zertifizierte Sachverständige und Immobiliengutachter.
Standorte
Wir sind bundesweit mit unseren eigenen Sachverständigen und Immobiliengutachtern tätig. Der Sachverständige, der letztendlich die Immobilienbewertung vornimmt, kommt in der Regel aus Ihrer Region.
Sollten Sie einen bestimmten Standort suchen, benutzen Sie bitte das Suchformular auf der rechten Seite.
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-5890317 beraten wir Sie gerne zu allen Fragen der Immobilienbewertung. Für Anfragen und Angebote können Sie auch gerne unser Kontaktformular am Ende dieser Seite nutzen.
Über uns
Das Sachverständigenbüro von den Busch wurde bereits 1985 gegründet und wird bereits in der 2. Generation inhabergeführt betrieben. Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024.
Diese europaweit anerkannte Personenzertifizierung ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.
Zertifizierte Sachverständige müssen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.
Wertermittlung von Immmobilien
Wir bewerten Immobilien aller Art. Egal wo sich die Immobilie befindet, und egal um was für eine Immobilie es sich handelt.
Hierbei gibt es große Unterschiede. Falls Sie eine unabhängige und maklerfreie Wertermittlung für den Verkauf einer Immobilie benötigen, bieten sich ein Marktwertgutachten oder Kurzgutachten an.
In einem persönlichen Beratungsgespräch filtern wir zunächst mit Ihnen zusammen heraus, welche Art von Gutachten Sie benötigen und welchen Umfang das Gutachten haben soll oder muss.
Bei Erbschaften, Betreuung, Vormundschaft, Scheidung, Gerichtsstreitigkeiten oder Grundsteuersachen, kann ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb erforderlich sein.
Ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) wird allerdings nur selten benötigt. Unsere Marktwertgutachten sind bereits sehr ausführlich und haben eine hohe Akzeptanz bei Vormundschaft oder Betreuung.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Zunächst einmal können wir Ihnen in der Regel sehr zeitnah einen Ortstermin zur Wertermittlung Ihrer Immobilie anbieten. Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten!
Nach dem erfolgten Ortstermin benötigen wir für die Erstellung des Gutachtens -in Abhängigkeit von Art und Umfang des Gutachtens- zwischen 5 und 10 Werktagen.
Bei Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens kann der Zeitraum für die Erstellung wesentlich länger dauern. Das hängt u.a. damit zusammen, dass viele Anlagen und Auskünfte bei Ämtern und Behörden erforderlich sind und durch den Immobiliengutachter eingeholt werden müssen.
Was kostet eine Wertermittlung?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Der Preis für eine Immobilienbewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal kommt es darauf an um welche Art von Immobilie es sich handelt.
Ein weiteres Kriterium ist welchen Umfang das Gutachten haben soll, das Sie benötigen. Manchmal kommt es auch vor, dass zusätzlich Rechte und Belastungen wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht oder sonstige Rechte im Grundbuch eingetragen sind. In diesem Falle kommen weitere Kosten hinzu.
Wir nennen Ihnen gerne einen Festpreis für unsere Immobiliengutachten. Bitte schildern Sie uns hierzu kurz den Bewertungsanlass und einige Detailinformationen zu der Immobilie, die durch uns bewertet werden soll.
Sie benötigen weitere Informationen?
Sie können gerne über unser Kontaktformular eine Anfrage stellen oder sich telefonisch kostenlos unter 0800-5890317 informieren.
So läuft unsere Zusammenarbeit im Falle einer Beauftragung als Immobiliengutachter ab |
Sie nehmen Kontakt zu uns auf, gerne über unser Kontaktformular. Alternativ rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an. |
In einem ersten Gespräch, können Sie gerne alle Fragen zu Ihrer speziellen Situation stellen. Im Anschluss an das Gespräch nennen wir Ihnen dann den Festpreis für die Bewertung Ihrer Immobilie. |
Es wird zeitnah ein Ortstermin mit dem Immobiliengutachter vereinbart und ein Sachverständiger aus der Region führt die Besichtigung durch. |
Innerhalb weniger Werktage erstellen wir ein fundiertes Wertgutachten (Marktwertgutachten) für Ihre Immobilie. |