Fachwissen Immobilienbewertung

Immobilienwert für eine Erbauseinandersetzung berechnen

Warum bei einer Erbauseinandersetzung ein gemeinsamer, stichtagsbezogener Immobilienwert die Grundlage für Ausgleich, Übernahme oder Verkauf bildet.

FachportalWissen · Methodik · Praxis

Bei einer Erbauseinandersetzung geht es selten nur um einen heutigen Angebotspreis. Zunächst muss geklärt werden, welcher Wert zu welchem Stichtag für welchen Ausgleich benötigt wird.

Der Bewertungsauftrag entscheidet

Soll ein Miterbe eine Immobilie übernehmen, sollen Ausgleichszahlungen berechnet werden oder ist ein zurückliegender Erbfall zu beurteilen, können unterschiedliche Stichtage und rechtliche Rahmenbedingungen relevant sein. Auch Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurechte, nicht marktübliche Mieten oder besondere Grundstücksmerkmale können den Wert beeinflussen.

Warum eine einfache Preisabfrage nicht genügt

Eine fachliche Immobilienbewertung trennt zunächst die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse vom Markt. Danach wird das geeignete Verfahren gewählt und mit stichtagsbezogenen Daten angewendet. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann das Sachwertverfahren im Vordergrund stehen, bei Renditeobjekten regelmäßig der Ertragswert; bei geeigneter Datenlage kann der Vergleichswert besonders aussagekräftig sein.

Für eine tragfähige Auseinandersetzung ist wichtig, dass die Beteiligten denselben Bewertungsgegenstand, denselben Stichtag und dieselben rechtlichen Annahmen zugrunde legen.

Weiterführend: Immobilienbewertung · Bewertungsverfahren · Praxisfälle