Der Begriff „Immobiliengutachter“ ist im Alltag schnell verwendet. Für die Qualität einer Bewertung ist deshalb wichtiger, welche fachliche Qualifikation nachweisbar ist und für welchen Zweck das Gutachten erstellt wird.
Unterschiedliche Qualifikationswege
In der Praxis begegnen sich unter anderem zertifizierte Sachverständige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie weitere fachlich qualifizierte Bewerter. Diese Bezeichnungen sind nicht gleichbedeutend und sollten in einem Gutachten korrekt angegeben werden. Auch eine Maklertätigkeit ist von der unabhängigen gutachterlichen Wertermittlung zu unterscheiden.
Worauf Auftraggeber achten sollten
- nachvollziehbare fachliche Ausbildung und Bewertungserfahrung,
- passende Qualifikation für Objekt und Bewertungsanlass,
- Unabhängigkeit und transparente Interessenlage,
- Kenntnis von ImmoWertV, Marktdaten und Modellkonformität,
- nachvollziehbarer Aufbau und dokumentierte Annahmen.
Bei gerichtlichen, steuerlichen oder komplexen wirtschaftlichen Fragestellungen gewinnt die dokumentierte Sachkunde zusätzlich an Bedeutung.
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