Immobilienbewertung beim Zugewinnausgleich
Immobilien können bei einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung einen erheblichen Teil des Vermögens ausmachen. Für eine sachgerechte Einordnung ist entscheidend, welcher Wert zu dem jeweils maßgeblichen Stichtag anzusetzen ist.
Warum der Bewertungsstichtag wichtig ist
Immobilienwerte verändern sich im Zeitablauf. Neben der allgemeinen Marktentwicklung können Modernisierungen, bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen oder besondere Rechte den Wert beeinflussen. Deshalb muss eine Wertermittlung klar auf den relevanten Zeitpunkt ausgerichtet werden.
Welche Unterlagen benötigt werden
Je nach Objekt gehören hierzu insbesondere Grundstücks- und Grundbuchangaben, Bauunterlagen, Flächen, Angaben zum Zustand und zu Modernisierungen sowie bei vermieteten Objekten die Mietverhältnisse.
Welches Bewertungsverfahren kommt in Betracht?
Die Verfahrenswahl richtet sich nach Objektart, Marktgepflogenheiten und Datenlage. Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren sind keine frei austauschbaren Rechenmodelle, sondern müssen sachgerecht auf das jeweilige Objekt angewandt werden.
Rückwirkende Immobilienbewertung
Liegt der maßgebliche Stichtag in der Vergangenheit, können historische Marktverhältnisse und der damalige Objektzustand zu berücksichtigen sein. Spätere Veränderungen dürfen nicht ungeprüft auf den früheren Stichtag übertragen werden.