Die Restnutzungsdauer beschreibt die Zeitspanne, in der eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist nicht einfach „Gesamtnutzungsdauer minus Baualter“.
Modernisierung und sachverständige Würdigung
Die ImmoWertV enthält für Wohngebäude ein Modell zur Restnutzungsdauer bei Modernisierungen. Maßnahmen an Dach, Fenstern, Leitungssystemen, Heizung, Außenwänden, Bädern, Innenausbau und Grundriss können dabei relevant sein. Das Modell ersetzt ausdrücklich nicht die erforderliche sachverständige Würdigung des Einzelfalls.
Praxisfälle zu diesem Fachthema
Erbbaurecht in Thüringen: Erbbaurecht und Erbbaugrundstück getrennt bewerten
Gerichtlicher Spezialfall mit konkreter Beweisfrage: getrennte Bewertung von Erbbaurecht und Erbbaugrundstück, 85 Jahren Restlaufzeit, historischem Erbbauzins und erheblichem Instandsetzungsbedarf.
Bewertungsfall ansehen → Immobilienbewertung Neustadt an der Orla →
Zweifamilienhaus in Wesel: Nießbrauch, zwei Stichtage und Bewertung ohne Ortsbesichtigung
Praxisfall mit Nießbrauchkapitalisierung zum Stichtag 2018 und erneuter unbelasteter Bewertung 2024.
Denkmalgeschütztes Einfamilienhaus in Oldenburg: Baujahr 1863, Modernisierung und Marktanpassung
Historisches Wohnhaus von 1863: Kernmodernisierung, fiktives Baujahr, Denkmalschutz, Grundbuchrechte und Feuchtigkeitsschaden in einer sachwertorientierten überschlägigen Bewertung.
Einfamilienhaus in Falkensee: zwei Bewertungsstichtage und ein erloschenes Wohnungsrecht
Ein Einfamilienhaus zu den Stichtagen 2017 und 2026: Bodenwert, Gebäudesachwert, Sachwertfaktor und Wohnungsrecht werden stichtagsbezogen getrennt betrachtet.