Aus der Gutachterpraxis

Mehrfamilienhaus im Erbbaurecht – Restlaufzeit, Erbbauzins und fehlende Innenbesichtigung

2024Mehrfamilienhaus im ErbbaurechtVerkehrswertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren
BewertungsfallAnonymisiert & fachlich verdichtet

Dieser anonymisierte Bewertungsfall wurde redaktionell auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens eines oeffentlich bestellten und vereidigten Sachverstaendigen aufbereitet.

Objektart
Mehrfamilienhaus im Erbbaurecht
Bewertungsanlass
Verkehrswertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren
Bewertungsauftrag
Ermittlung des Verkehrswerts eines Erbbaurechts an einem bebauten Grundstück.
Besonderheiten
Erbbaurecht mit begrenzter Restlaufzeit; historisch vereinbarter Erbbauzins; vertragliche Heimfall- und Entschädigungsregelungen; Grundstück und Gebäude zum Ortstermin nicht zugänglich.
Methodischer Schwerpunkt
Ermittlung des Erbbaurechtswerts unter Einbeziehung von Bodenwertanteil, Erbbauzinsdifferenz und vertraglichen Regelungen

Der Fall wurde fuer die fachliche Darstellung anonymisiert und auf die bewertungsrelevanten Fragestellungen reduziert.

Die fachliche Fragestellung

Bewertet wurde nicht das Volleigentum, sondern ein Erbbaurecht an einem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück. Der Erbbaurechtsvertrag lief ursprünglich über einen langen Zeitraum; zum Stichtag verblieb nur noch eine deutlich kürzere Restlaufzeit.

Warum die Restlaufzeit wertbestimmend ist

Der wirtschaftliche Vorteil des Erbbauberechtigten besteht nur für die verbleibende Vertragsdauer. Deshalb wurden Restlaufzeit und die Differenz zwischen angemessenem und tatsächlich zu zahlendem Erbbauzins in die Bewertung einbezogen.

Vertragsklauseln mit eigener Wertwirkung

Der Referenzfall enthielt Regelungen zu Heimfall, Entschädigung und Vorkaufsrechten. Solche Klauseln können die wirtschaftliche Position von Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem deutlich beeinflussen und müssen deshalb aus dem konkreten Vertrag heraus bewertet werden.

Eingeschränkte Besichtigung

Grundstück und Gebäude waren beim Ortstermin nicht zugänglich. Das Gutachten musste daher das erhöhte Risiko der unvollständigen Bestandskenntnis ausdrücklich berücksichtigen.

Was lässt sich aus dem Fall ableiten?

Erbbaurechte lassen sich nicht mit einem pauschalen Abschlag vom Volleigentum bewerten. Vertragslaufzeit, Erbbauzins, Bodenwert, Entschädigungsregeln und tatsächlicher Gebäudezustand bilden ein zusammenhängendes Bewertungsmodell.

Immobilienbewertung bundesweit

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist?

Wir erstellen Marktwertgutachten, Kurzgutachten und ausführliche Verkehrswertgutachten. Vor der Beauftragung klären wir mit Ihnen, welche Variante für Ihren konkreten Anlass tatsächlich erforderlich ist.

Konkrete Immobilie bewerten lassen

Sie benötigen eine fachlich fundierte Immobilienbewertung?

Je nach Bewertungsanlass kommen Marktwertermittlung, Kurzgutachten oder ein ausführliches Verkehrswertgutachten in Betracht. Die passende Vorgehensweise kann vorab abgestimmt werden.