Aus der Gutachterpraxis

Dreifamilienhaus mit Mietpreis- und Belegungsbindung – Referenzfall

2023DreifamilienhausVerkehrswertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren
BewertungsfallAnonymisiert & fachlich verdichtet

Dieser anonymisierte Bewertungsfall wurde redaktionell auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens eines oeffentlich bestellten und vereidigten Sachverstaendigen aufbereitet.

Objektart
Dreifamilienhaus
Bewertungsanlass
Verkehrswertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren
Bewertungsauftrag
Ermittlung des Verkehrswerts eines öffentlich geförderten Wohngebäudes.
Besonderheiten
Mietpreis- und Belegungsbindung; regulierte Vertragsmieten unter Marktniveau; zeitlich begrenzte Bindungswirkung; Mindererträge mussten über ihre Laufzeit kapitalisiert werden.
Methodischer Schwerpunkt
Ertragswertverfahren mit gesonderter Kapitalisierung der Underrent-Situation

Der Fall wurde fuer die fachliche Darstellung anonymisiert und auf die bewertungsrelevanten Fragestellungen reduziert.

Die fachliche Fragestellung

Das Wohngebäude unterlag aufgrund öffentlicher Förderung einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Die tatsächlich erzielten Mieten lagen unter dem Niveau des frei finanzierten Wohnungsmarkts.

Marktmiete und gebundene Miete

Für die Ertragswertbetrachtung musste zwischen dem marktüblichen Mietniveau und den rechtlich beziehungsweise vertraglich begrenzten Einnahmen unterschieden werden. Die Differenz stellte einen wirtschaftlichen Minderertrag dar.

Zeitliche Wirkung der Bindung

Besonders wichtig war die Frage, wie lange die Einschränkung tatsächlich fortwirkt. Der Referenzfall untersuchte sowohl die öffentlich-rechtliche Bindung als auch die bestehenden Mietverträge. Erst daraus ließ sich ableiten, über welchen Zeitraum Mindererträge zu berücksichtigen waren.

Kapitalisierung der Mindererträge

Die Unterrent-Situation wurde nicht als pauschaler Abschlag behandelt. Die jährlichen Mindererträge wurden über die jeweils relevante Laufzeit kapitalisiert und damit in einen heutigen Wert übersetzt.

Was lässt sich aus dem Fall ableiten?

Bei Sozialbindungen ist nicht allein die aktuelle Miete entscheidend. Bewertungsrelevant sind Rechtsgrund, Restdauer der Bindung, bestehende Verträge und die Frage, wann eine marktübliche Neuvermietung wirtschaftlich tatsächlich möglich wird.

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