Ein Bewertungsfall aus der Gutachterpraxis des Sachverstaendigenbueros von den Busch in Ahaus aus dem Jahr 2024.
- Ort
- Ahaus · Nordrhein-Westfalen
- Bewertungsstichtag
- 13.02.2024
- Objektart
- Dachgeschoss-Eigentumswohnung mit Dachterrasse
- Bewertungsanlass
- Markt- und Verkehrswertermittlung
- Bewertungsauftrag
- Anonymisierte redaktionelle Aufbereitung eines eigenen Bewertungsfalls für das Städtenetz. Vor Veröffentlichung ist die fachliche Endprüfung anhand des Ausgangsgutachtens erforderlich.
- Besonderheiten
- Dachgeschoss; Dachterrasse; Miteigentumsanteil; Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz.
- Methodischer Schwerpunkt
- Ertragswertorientierte Wertermittlung
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Der Fall wurde fuer die fachliche Darstellung anonymisiert und auf die bewertungsrelevanten Fragestellungen reduziert.
Dachterrasse und Stellplatz fachlich einordnen
Zusätzliche Nutzungsqualitäten können den Marktwert einer Wohnung beeinflussen. Entscheidend ist, ob und wie sie der Einheit rechtlich zugeordnet sind.
WEG-Unterlagen als Bewertungsgrundlage
Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrecht und tatsächliche Nutzung werden deshalb vor der wirtschaftlichen Wertableitung geprüft.
Vertiefte Fallanalyse
Die Dachgeschosswohnung ist mit 179/1.000 Miteigentumsanteil verbunden und umfasst drei Zimmer, Keller und Dachterrasse. Ein Pkw-Stellplatz ist über ein Sondernutzungsrecht zugeordnet.
Damit lässt sich nachvollziehen, wie die rechtliche Eigentumsstruktur und zusätzliche Nutzungsqualitäten gemeinsam mit Miete, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz in die Marktwertableitung einfließen.
Dieser Bewertungsfall im Fachportal
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