Aus der Gutachterpraxis

Eigentumswohnung in Ahaus: Dachterrasse und Stellplatz als Bewertungsmerkmale

2024Dachgeschoss-Eigentumswohnung mit DachterrasseMarkt- und Verkehrswertermittlung
BewertungsfallAnonymisiert & fachlich verdichtet

Ein Bewertungsfall aus der Gutachterpraxis des Sachverstaendigenbueros von den Busch in Ahaus aus dem Jahr 2024.

Ort
Ahaus · Nordrhein-Westfalen
Bewertungsstichtag
13.02.2024
Objektart
Dachgeschoss-Eigentumswohnung mit Dachterrasse
Bewertungsanlass
Markt- und Verkehrswertermittlung
Bewertungsauftrag
Anonymisierte redaktionelle Aufbereitung eines eigenen Bewertungsfalls für das Städtenetz. Vor Veröffentlichung ist die fachliche Endprüfung anhand des Ausgangsgutachtens erforderlich.
Besonderheiten
Dachgeschoss; Dachterrasse; Miteigentumsanteil; Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz.
Methodischer Schwerpunkt
Ertragswertorientierte Wertermittlung

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Der Fall wurde fuer die fachliche Darstellung anonymisiert und auf die bewertungsrelevanten Fragestellungen reduziert.

Dachterrasse und Stellplatz fachlich einordnen

Zusätzliche Nutzungsqualitäten können den Marktwert einer Wohnung beeinflussen. Entscheidend ist, ob und wie sie der Einheit rechtlich zugeordnet sind.

WEG-Unterlagen als Bewertungsgrundlage

Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrecht und tatsächliche Nutzung werden deshalb vor der wirtschaftlichen Wertableitung geprüft.

Vertiefte Fallanalyse

Die Dachgeschosswohnung ist mit 179/1.000 Miteigentumsanteil verbunden und umfasst drei Zimmer, Keller und Dachterrasse. Ein Pkw-Stellplatz ist über ein Sondernutzungsrecht zugeordnet.

Damit lässt sich nachvollziehen, wie die rechtliche Eigentumsstruktur und zusätzliche Nutzungsqualitäten gemeinsam mit Miete, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz in die Marktwertableitung einfließen.

Dieser Bewertungsfall im Fachportal

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