Aus der Gutachterpraxis

Industriepark in Rostock: Ertragswert eines heterogenen Gewerbeensembles

2016Industrie- und GewerbeparkVerkehrswertermittlung nach § 194 BauGB eines großflächigen Industrie- und Gewerbeensembles
BewertungsfallAnonymisiert & fachlich verdichtet

Ein Bewertungsfall aus der Gutachterpraxis des Sachverstaendigenbueros von den Busch in Rostock aus dem Jahr 2016.

Ort
Rostock · Mecklenburg-Vorpommern
Bewertungsstichtag
20.10.2016
Objektart
Industrie- und Gewerbepark
Bewertungsanlass
Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB eines großflächigen Industrie- und Gewerbeensembles
Bewertungsauftrag
Ermittlung des Verkehrswerts eines großflächigen, heterogen genutzten Industrieparks mit Hallen, historischen Speichergebäuden, Büro-/Wohnnutzung, Freiflächen und Stellplätzen sowie noch offenen Restfertigstellungsarbeiten.
Besonderheiten
Industrie-/Lagerhallen; Speicherhäuser Baujahre 1936–1938; Büro-/Wohnnutzung; sieben Wohnungen; ca. 6.500 m² befestigte Freiflächen; umfangreiche Modernisierung 2008–2015; erhöhtes Instandhaltungs- und Mietausfallrisiko; Restfertigstellungsarbeiten.
Methodischer Schwerpunkt
Ertragswertverfahren mit differenzierten nachhaltigen Mieten, erhöhten Bewirtschaftungskosten, gemittelter Restnutzungsdauer und gesonderter Berücksichtigung noch erforderlicher Restfertigstellungsarbeiten.

Mehr zur Immobilienbewertung in Rostock →

Der Fall wurde fuer die fachliche Darstellung anonymisiert und auf die bewertungsrelevanten Fragestellungen reduziert.

Ein Industriepark lässt sich nicht mit „Hallenfläche × Durchschnittspreis“ bewerten. Im Rostocker Fall waren Industrie- und Lagerhallen, historische Speichergebäude, Büro- und Wohnnutzungen, sieben Wohnungen, befestigte Freiflächen und Stellplätze zu einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung zusammenzuführen. Das Objekt war damit ein typischer Spezialfall, bei dem die nachhaltige Ertragskraft wichtiger war als ein einzelner pauschaler Flächenkennwert.

Heterogene Bebauung – aber eine wirtschaftliche Einheit

Die Nutzungsmischung reichte von Hallen über historische Speicherhäuser bis zu kleineren Wohn- und Bürobereichen. Dazu kamen große befestigte Freiflächen und Stellplätze. Für die Wertermittlung wurde das Gesamtareal nicht künstlich in vermeintlich selbständige Verkaufsgrundstücke zerlegt. Stattdessen wurden die unterschiedlichen Ertragskomponenten innerhalb einer einheitlichen Ertragswertbetrachtung differenziert erfasst.

Historische Speicherhäuser mit erheblicher Modernisierung

Ein Teil des Ensembles bestand aus Speichergebäuden aus den Jahren 1936 bis 1938. Zwischen 2008 und 2015 waren nach den Unterlagen rund 1,5 Mio. € in Sanierungen investiert worden. Unter anderem wurden Gebäude entkernt, Fassaden, Dächer und Fenster erneuert, eine neue Aufzugsanlage eingebaut und große Teile des Innenausbaus modernisiert.

Solche Investitionen erhöhen nicht automatisch den Verkehrswert um den ausgegebenen Betrag. Für die Bewertung ist vielmehr entscheidend, ob die Maßnahmen eine höhere nachhaltige Miete, eine bessere Drittverwendungsfähigkeit, geringere Risiken oder eine verlängerte wirtschaftliche Restnutzungsdauer bewirken.

Das Kernproblem bei Spezialimmobilien: nachhaltige Vermietbarkeit

Bei Standardwohnungen existiert meist ein breiterer Vergleichsmarkt. Bei einem heterogenen Industriepark muss dagegen für jede Nutzungsgruppe geprüft werden, welche Miete nachhaltig erzielbar ist und welches Risiko mit Wiedervermietung, Instandhaltung und Flächenanpassung verbunden ist. Gerade ältere Industrie- und Speicherflächen können bei einem Nutzerwechsel erhebliche Anpassungskosten verursachen.

Der historische Ertragsansatz

Aus den unterschiedlichen Nutzungen wurde ein marktüblicher Jahresrohertrag von rund 1,122 Mio. € abgeleitet. Die Bewirtschaftungskosten wurden mit insgesamt 29 % vergleichsweise hoch angesetzt:

Verwaltungskosten 4 %
Instandhaltungskosten 18 %
Mietausfallwagnis 7 %
Bewirtschaftungskosten gesamt 29 % / ca. 325.000 € p.a.

Nach Abzug dieser Kosten verblieb ein Reinertrag von rund 797.000 €.

Bodenwertverzinsung, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer

Vom Reinertrag wurde die Bodenwertverzinsung von rund 64.000 € abgezogen. Damit verblieb für die baulichen Anlagen ein Reinertrag von rund 733.000 €. Die gemittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer wurde mit 30 Jahren, der Liegenschaftszinssatz mit 9 % angesetzt. Der daraus resultierende historische Ertragsvervielfältiger lag bei rund 10,27.

Rechenweg bis zum vorläufigen Ertragswert

Marktüblicher Jahresrohertrag ca. 1.122.000 €
Bewirtschaftungskosten ca. − 325.000 €
Reinertrag ca. 797.000 €
Bodenwertverzinsung ca. − 64.000 €
Reinertrag der baulichen Anlagen ca. 733.000 €
RND / Liegenschaftszins 30 Jahre / 9,0 %
Ertragsvervielfältiger ca. 10,27
Vorläufiger Ertragswert inklusive Bodenwert ca. 8,16 Mio. €

450.000 € Restfertigstellungsarbeiten als besondere objektspezifische Merkmale

Zum Stichtag waren noch Restfertigstellungsarbeiten erforderlich. Diese wurden nicht in den laufenden Bewirtschaftungskosten versteckt, sondern mit rund 450.000 € gesondert als objektspezifische Wertkorrektur berücksichtigt. Nach dieser und der abschließenden sachverständigen Würdigung wurde der Verkehrswert auf rund 7,7 Mio. € gerundet.

Warum ein Sachwert hier allein wenig aussagekräftig wäre

Bei einem Industriepark kann der technische Herstellungs- oder Substanzwert deutlich von dem Preis abweichen, den ein Investor aufgrund der langfristig erzielbaren Erträge und Risiken bezahlen würde. Hallen, Speicher und Spezialflächen können teuer hergestellt sein, aber nur begrenzt vermietbar. Umgekehrt können einfache Bestandsgebäude bei guten Mietverhältnissen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung haben.

Was sich aus diesem Fall übertragen lässt

Bei Industrie- und Spezialimmobilien müssen Nutzungsmix, nachhaltige Mieten, Drittverwendungsfähigkeit, Instandhaltung, Leerstandsrisiko, Restnutzungsdauer und offene Investitionen gemeinsam beurteilt werden. Ein einzelner pauschaler Quadratmeterwert verschleiert genau die Risiken, die für Käufer solcher Objekte entscheidend sind.

Historischer Bewertungsfall: Sämtliche Kennzahlen beziehen sich auf den damaligen Stichtag 2016 und die damaligen Markt- und Bewertungsgrundlagen.

Dieser Bewertungsfall im Fachportal

Immobilienbewertung bundesweit

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist?

Wir erstellen Marktwertgutachten, Kurzgutachten und ausführliche Verkehrswertgutachten. Vor der Beauftragung klären wir mit Ihnen, welche Variante für Ihren konkreten Anlass tatsächlich erforderlich ist.

Konkrete Immobilie bewerten lassen

Sie benötigen eine fachlich fundierte Immobilienbewertung?

Je nach Bewertungsanlass kommen Marktwertermittlung, Kurzgutachten oder ein ausführliches Verkehrswertgutachten in Betracht. Die passende Vorgehensweise kann vorab abgestimmt werden.