Die Wahl des Bewertungsverfahrens ist Teil der fachlichen Begründung. Die aktuelle ImmoWertV stellt auf Objektart, Gepflogenheiten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, Umstände des Einzelfalls und Eignung der verfügbaren Daten ab. Bei Bedarf können mehrere Verfahren herangezogen werden.
Plausibilisierung
Eine zweite Rechenmethode ist nicht in jedem Fall sinnvoll oder notwendig. Plausibilisierung kann auch über Marktkennzahlen, Vergleichsfälle oder eine kritische Würdigung der Eingangsparameter erfolgen. Entscheidend ist die Aussagefähigkeit, nicht die Zahl der Berechnungen.
Praxisfälle zu diesem Fachthema
Gerichtlicher Erbbaurechtsfall in Berlin: 161 Wohnungen, 7 Gewerbeeinheiten und 80 Stellplätze
Gerichtlicher Prüfauftrag zu einer großen Berliner Wohn-/Gewerbeanlage im Erbbaurecht: 161 Wohnungen, stichtagsgerechte Marktdaten und mehr als 4 Mio. € kapitalisierte Erbbauzinsdifferenz.
Wohn- und Geschäftshäuser in Unna: Fiktive Grundstücksteilung, Altlastenverdacht und drei Bewertungsansätze
Komplexe Bewertung zweier Wohn-/Geschäftshäuser auf einem Grundstück: fiktive Grundstücksteilung, Wegerechte, historischer Tankstellenstandort und Vergleich von Ertragswert, Sachwert und Ertragsfaktor.