Steuerliche Bewertung

Bewertungsgesetz und niedrigerer gemeiner Wert

Steuerliche Bewertung und Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts – Abgrenzung zur Verkehrswertermittlung.

FachportalWissen · Methodik · Praxis

Das Bewertungsgesetz regelt steuerliche Bewertungsfragen und ist deshalb von einer freien Marktwertermittlung zu unterscheiden. Besonders relevant ist § 198 BewG zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts.

Gutachten als Nachweis

§ 198 BewG beschreibt, unter welchen Voraussetzungen ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden kann und welche Gutachten regelmäßig als Nachweis dienen können. Für das Portal ist besonders wichtig, steuerliche Bewertung und Verkehrswertermittlung methodisch sauber zu trennen, obwohl sich beide Bereiche fachlich berühren.

§ 198 BewG öffnen