Die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Sie regelt Grundsätze der Ermittlung von Verkehrswerten und der hierfür erforderlichen Daten.
Was die ImmoWertV strukturiert
Sie enthält allgemeine Grundsätze, Regelungen zu den drei klassischen Wertermittlungsverfahren, zur Bodenwertermittlung sowie zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen. Anlagen behandeln unter anderem Gesamtnutzungsdauer, Restnutzungsdauer bei Modernisierungen, Bewirtschaftungskosten und NHK 2010.
Historischer Kontext: Die heutige ImmoWertV steht in einer Entwicklungslinie von der WertV über die ImmoWertV 2010 bis zur Neufassung 2021. Mehr dazu unter Historie der Wertermittlung.