Welche gesetzlichen Grundlagen gelten, hängt davon ab, welcher Wert für welchen Zweck benötigt wird. Die Verkehrswertermittlung nach BauGB ist von steuerlicher Bewertung, Beleihungswert und mietrechtlichen Fragestellungen zu unterscheiden.
Zentrale Regelungsbereiche
- BauGB: Verkehrswert, Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte.
- ImmoWertV: Grundsätze, Verfahren und erforderliche Daten der Verkehrswertermittlung.
- ImmoWertA: Muster-Anwendungshinweise zum Verständnis und zur einheitlichen Anwendung der ImmoWertV.
- BewG: steuerliche Grundstücksbewertung und Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts.
- BelWertV: Regeln für die Beleihungswertermittlung im entsprechenden aufsichtsrechtlichen Kontext.
- BGB und Spezialgesetze: je nach Bewertungsfrage etwa bei Mietrecht, Rechten, Erbbaurecht oder Wohnungseigentum.
Die Auflistung ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Für ein Gutachten muss immer geklärt werden, welcher Bewertungszweck und welcher Stichtag maßgeblich sind.
Historischer Kontext: Wie sich WertV, ImmoWertV und die ergänzenden Richtlinien entwickelt haben, zeigt die Seite Historie der Wertermittlung.
Praxisfälle zu diesem Fachthema
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