Normen & Bewertungszwecke

Gesetzliche Grundlagen der Wertermittlung

Welche Gesetze, Verordnungen und Anwendungshinweise für unterschiedliche Bewertungszwecke relevant sind.

FachportalWissen · Methodik · Praxis

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten, hängt davon ab, welcher Wert für welchen Zweck benötigt wird. Die Verkehrswertermittlung nach BauGB ist von steuerlicher Bewertung, Beleihungswert und mietrechtlichen Fragestellungen zu unterscheiden.

Zentrale Regelungsbereiche

  • BauGB: Verkehrswert, Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte.
  • ImmoWertV: Grundsätze, Verfahren und erforderliche Daten der Verkehrswertermittlung.
  • ImmoWertA: Muster-Anwendungshinweise zum Verständnis und zur einheitlichen Anwendung der ImmoWertV.
  • BewG: steuerliche Grundstücksbewertung und Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts.
  • BelWertV: Regeln für die Beleihungswertermittlung im entsprechenden aufsichtsrechtlichen Kontext.
  • BGB und Spezialgesetze: je nach Bewertungsfrage etwa bei Mietrecht, Rechten, Erbbaurecht oder Wohnungseigentum.
Wichtig

Die Auflistung ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Für ein Gutachten muss immer geklärt werden, welcher Bewertungszweck und welcher Stichtag maßgeblich sind.

Historischer Kontext: Wie sich WertV, ImmoWertV und die ergänzenden Richtlinien entwickelt haben, zeigt die Seite Historie der Wertermittlung.

Praxisfälle zu diesem Fachthema

Fallbeispiel aus unserer Bewertungspraxis in Falkensee

Einfamilienhaus in Falkensee: zwei Bewertungsstichtage und ein erloschenes Wohnungsrecht

Ein Einfamilienhaus zu den Stichtagen 2017 und 2026: Bodenwert, Gebäudesachwert, Sachwertfaktor und Wohnungsrecht werden stichtagsbezogen getrennt betrachtet.

Bewertungsfall ansehen → Immobilienbewertung Falkensee →

Fallbeispiel aus unserer Bewertungspraxis in Aschaffenburg

Zweifamilienhaus in Aschaffenburg: Sachwert und frühere Erbbaurechtskonstellation

Wohnhaus in Aschaffenburg: Sachwertverfahren und die fachliche Trennung zwischen Grundbuchlage, Unterlagenstand und Bewertungsannahme.

Bewertungsfall ansehen → Immobilienbewertung Aschaffenburg →